Darf ich mit dem Roller bis zur Ampel vorfahren/überholen?

11 Antworten

  1. nein, eigentlich ist es nicht erlaubt.
  2. bei einem Fahrzeug dass genauso schnell oder schneller (Beschleunigung auf die erlaubte Geschwindigkeit) als ein Auto ist, finde ich persönlich es aber ok und mache dann auch gerne von mir aus Platz und lasse denjenigen vor. Gerade im Sommer kann ich es nachvollziehen, wenn man selbst die Klimaanlage genießt und eine Flasche Wasser in Griffweite hat. Und derjenige nimmt mir ja nichts weg.
  3. bei einem 50ccm (50 cm wäre sehr klein.....) sehe ich das aber anders. Und - obwohl erlaubt - auch bei Fahrrädern nicht gut. Denn diese sind eben deutlich langsamer als ein PKW oder andere Kraftfahrzeuge und sorgen somit für ständige Fahrzeugschlangen und Überholmanöver.

Gerade im Stadtverkehr kann das dafür sorgen, dass man den selben Rollerfahrer (oder Radfahrer, sofern dieser nicht nach Lust und Laune bei jeder roten Ampel plötzlich wieder den Radweg doch ganz toll findet) zum 3. Mal überholt, nur damit er sich an der nächsten roten Ampel wieder vor einen mogelt.

Da die meisten Rollerfahrer auch die Notwendigkeit von Schutzkleidung nicht sehen und in Shorts und T-Shirt unterwegs sind, gilt für mich das Argument der Hitze auch nicht so, wie sie für mich bei einem Motorradfahrer in voller Montur gilt.

Lass es in Deinem eigenen Interesse bleiben.

Jedes vierrädrige Fahrzeug hat einen toten Winkel, d.h. dass ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht mehr in den Spiegeln gesehen werden kann.

Ein Autofahrer in einem normalen KFZ kann das durch Seitenblicke kompensieren. Bei größeren Fahrzeugen werden andere kleine Fahrzeuge jedoch nicht zwingend gesehen.

Hier in Frankfurt gab es einige schwere Unfälle mit abbiegenden LKW und Fahrradfahrern. Derzeit liegt darauf der besondere Blick der Polizei.

Ein Mofa/Moped/Motorrad ist zwar schneller als ein Fahrrad, hat aber die gleiche Knautschzone (nämlich keine) und die gleiche Silhouette.

"Er hatte Vorfahrt" macht sich auf einem Grabstein nicht so gut.

Nein.
Begründung: StVO.

Eigentlich nicht. Aber solange du den Verkehr nicht gefährdest wird es meistens toleriert. Aber rechts überholen so wie bei durchgezogener Linie nach vorne Fahren würde ich dir nicht empfehlen ;)