Schild umgefahren, wenn ich unverzüglich das Straßenbauamt informiere, umgehe ich dann eine Bußgeldverfahren?
Moin, ich habe gerade auf glatter Fahrbahn ein Schild umgefahren und bin noch in der Probezeit. Leider keine guten Voraussetzungen. Ich habe Fahrerflucht begangen, gehe aber nicht davon aus, dass ich gesehen wurde, obwohl ich es nicht ausschließen will. Ich möchte trotzdem gerne für den Schaden aufkommen, jedoch werde ich, egal was ihr mir ratet, nicht zur Polizei gehen, denn sollten die schlecht drauf sein und mehr als diese 35€ nehmen ist das immer mit Punkten verbunden und dann kann ich meinen Lappen ganz abgeben. Nun meine Fragen: wenn ich jetzt(sofern ich jemanden erreiche, wovon ich nicht ausgehe, sonst direkt morgen früh) beim Straßenbauamt Anrufe und denen sage, dass ich das Schuld umgefahren habe und es gern bezahlen würde, umgehe ich damit auf jeden Fall Die Polizei oder hängt das von der Laune meines Gesprächspartners ab? Oder ist dieser vielleicht sogar dazu verpflichtet dienpolizeidie zu informieren? ich habe gerade schon gelesen, dass auch schon manche nach einer änlichen tat direkt das zuständige Amt angerufen haben und dann war die Sache eben mit begleichen des Schadens gegessen. Ich möchte nur ausschließen, dass die dann erstmal die Polizei einschalten und ich am ar... bin. Sicherlich nicht die beste Einstellung und manche würden mir alleine dafür sicherlich gern den Kopf abreißen, denn vorbildlich ist das natürlich nicht, jedoch bin ich für sachliche Antworten äußerst dankbar.
Liebe Grüße
5 Antworten
Sooooo, also ich habe gerade eben mit einer netten dame beim strassenbauamt gesprochen, ihr den Sachverhalt erklärt, den Tatort genannt, sie notierte meine Daten, bedankte sich, dass ich angerufen habe und sicherte mir zu, dass ich das schild selbst zahlen kann und keine Polizei informiert wird. *freu* ich hoffe dem ist auch so, nun warte ich auf ne rechnung und nicht auf einen anruf der Polizei.
fahrerflucht ist es auf jeden Fall. Da ich schon einmal fshrerflucht begangen habe denke ich nicht unbedingt, dass das verfahren diesmal auch einfach eingestellt würde
Du solltest dich so schnell wie möglich melden , denn sonst hast du ein Strafverfahren am hals ....und außerdem lies mal :
§142 STGB ...unerlaubtes entfernen vom Unfallort
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
Egal bei wem du dich meldest, ein Strafverfahren wegen VU-Flucht kommt sicher auf dich zu. Du hast die Flucht ja auch zweifelsfrei begangen.
Um halbwegs aus der Sache rauszukommen, solltest du dich unverzüglich stellen und die Flucht mit einer Schockhandlung begründen.
Melde dich beim Srassenverkehrsamt (schnell) und sage,dass du fuer den Schaden aufkommst. LG gadus
Das einzige was ich dazu zu sagen habe:
Ehrlich währt am längsten...
In allen Hinsichten. Melde dich bei der Polizei und gut ist, kannst ja sagen das es glatt war etc. werden dir sicher nicht den Lappen deswegen abnehmen.