Schild ohne Versciherung umgefahren?
Hallo, ich hab gestern leider ein Schild umgefahren. Hab alles der Polizei gemeldet. Ich bin noch nicht aufs Auto angemeldet und hab auch keine Versicherung. Was kommt jetzt auf mich zu und bekommt der Fahrzeughalter auch einen Brief? Ist seine Versicherung auch davon betroffen oder zahle nur ich etwas?
8 Antworten
Hallo atmozkeny26,
das Du nicht unversichert gefahren bist haben ja nun schon meine Vorredner hinreichend erklärt, so dass ich auf diese Thematik nicht weiter eingehen will.
Nur mal ein kleiner Tipp nebenbei:
Ich würde den Unfallschaden an Deiner Stelle lieber selber bezahlen. So ein Schild kostet um die 50,00 Euro (http://www.seton.de/D11510100/Verkehrsschilder-Vorfahrt-gewaehren-StVO-Verkehrszeichen-Nr-205.html), Ca. 50 Euro fallen noch einmal für die Stange an und nochmal max. 100 Euro für den Arbeitslohn.
Insgesamt kommen also keine 200,00 Euro für den gesamten Schaden auf Dich zu.
Lässt Du den Schaden von der Versicherung bezahlen, wird der Versicherungsnehmer im kommenden Jahr im Beitrag hochgestuft. Oftmals erhöht dich dadurch den Beitrag um mehr als 500,00 Euro, insofern der Versicherungsnehmer keinen Rabattretter hat.
Insofern kommt man bei so geringen Schäden meist günstiger bei weg, wenn man den Schaden selber bezahlt.
Wende Dich diesbezüglich noch einmal an die Polizei. Die kann Dir mitteilen, wer der Geschädigte ist, dem die Kosten ersetzt werden müssen. Bei öffentlichen Verkehrsschildern ist das meist die Stadt, Gemeinde oder der sogenannte Bauhof.
Näheres wird Dir aber die Polizei mitteilen.
Unter Umständen bekommst Du für den Unfall noch einen Bußgeldbescheid oder besser gesagt eine schriftliche Verwarnung die laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatlog wie folgt ausfällt:
Tatbestandsnummer: 101000
Tatvorwurf: Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.
Ordnungswidrigkeit gem. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
oder
Tatbestandsnummer: 101006
Tatvorwurf: Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden.
Ordnungswidrigkeit gem. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Auswirkungen auf Deine Probezeit hat der Verstoß nicht.
Schöne Grüße
TheGrow
Nein! Niemals würde ich empfehlen, einen Haftpflichtschaden selbst zu bezahlen.
Dies kann ich so nicht unterschreiben!
Manchmal ist es sinnvoll, ohne die Kosten hochzutreiben den Schaden selbst zu bezahlen.
Wenn der Geschädigte erfährt, dass der Schaden über die Versicherung eingereicht wird, zieht er meist alle Register. Fahrzeug kommt in die Werkstatt. Kosten für einen Leihwagen, bzw. Nutzungsausfall wird geltend gemacht. Rechtsanwalt wird eingeschaltet usw. usw.
Hätte man sich privat geeinigt, wären vielleicht gerade mal 300 € zu zahlen gewesen.
Nein! Niemals würde ich empfehlen, einen Haftpflichtschaden selbst zu bezahlen.
Selbstverständlich kann man grundsätzlich auch so wie von Dir beschrieben verfahren, macht im Fall der Fragestellung wenig Sinn.
Straßenschilder gehören im allgemeinen einer staatlichen Einrichtung, dass er da von Ganoven über den Tisch gezogen wird, halte ich mit angrenzender Sicherheit für unwahrscheinlich.
Und zudem, wenn der Fahrer nicht laut Versicherungsvertrag zu dem zugelassenen Personenkreis gehört ist es denkbar, dass die Versicherung für die Vertragsverletzung bis zu einem Jahresbeitrag verlangt.
Im Klartext:
- die Versicherung bezahlt den Schaden der max. 200,00 beträgt
- die Versicherung erhebt eine Vertragsstrafe von weit über 200,00 Euro
- der Versicherungsnehmer wird im Folgejahr hochgestuft oder zahlt den Schaden zurück
Frage mich, was der Fragesteller bei Deiner Empfehlung gewinnt????
Mein Ex hat für ein Straßenschild weit mehr bezahlt, als 200 Euro. Der Bautrupp muß ja auch bezahlt werden, wenn das Schild neu aufgestellt und eingebaut werden muß.
Die Schadenersatzansprüche für die Beschädigung am Straßenschild regelt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Kosten für die Instandsetzung des Verkehrszeichens fallen je nach Art des Straßenschildes und Umfang der Beschädigung unterschiedlich hoch aus. Sie können zwischen 100 und mehreren Tausend Euro liegen. https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/verkehrszeichen/verkehrsschild-umgefahren.php
Selbstverständlich ist für die Regulierung des Schaden die Versicherung zuständig, wenn denn dieses gewünscht wird.
Aber selbstverständlich hat man auch die Möglichkeit den Schaden selber zu regulieren, ohne die Versicherung einzuschalten.
Und wie angeführt kostet ein "normales" Verkehrsschild um die 50 Euro (bei https://www.1a-absperrtechnik.de/verkehrszeichen-stvo/verbotszeichen sogar nur 25 Euro) und die Stange kostet ebenfalls keine 50 Euro (https://www.zufor.de/rohrpfosten.html?camp=310&tv=2&utm_medium=cpc&utm_source=AdWords&utm_campaign=310&utm_term=rohrpfosten&utm_content=64930387502&gclid=CjwKCAjw87PNBRBAEiwA0XAIr1vlhlQONQx4XjCsHpuvlBYUb4BDmAS9gaT51vXKffJZDs1NVok4whoCnx8QAvD_BwE)
Für das Entfernen des alten Schildes und Anbringung des neuen Schildes braucht ein Bautrupp keine 15 Minuten. Lohnkosten betragen doch nicht über 100 Euro.
Wenn Dein Ex weit mehr als 200 Euro bezahlt hat, hat er sicherlich nicht nur ein "normales" Straßenschild umgefahren, sondern ein besonderes Schild, wie Beispielsweise ein Ortsschild oder ein sonstiges Schild was in Einzelherstellung produziert wurde oder?
Hallo atmozkeny26,
hast Du mittlerweile eine Mitteilung über die Schadenshöhe erhalten?
Liebe Grüße
TheGrow
Hallo, gestern hab ich nun den Brief bekommen und muss ca 600€ zahlen. ca 200 für das Schild und ca 400 für die Arbeitszeiten. Mir kommt das ein bisschen komisch vor da ich mir nicht vorstellen kann dass man 9 Stunden ( 46€ Stundenlohn) für die Montage braucht. Wie soll ich nun vorgehen? Der Versicherung das melden oder es selbst zahlen?
Bei der geforderten Schadenshöhe würde ich die Forderung an Deine Versicherung weiterleiten.
Deine Versicherung ist ja nicht nur da um gerechtfertigte Forderungen zu bezahlen, sondern auch ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
Sind die 600 Euro gerechtfertigt, kannst Du die Summe immer noch an Deine Versicherung zurückzahlen um eine Hochstufung in den Folgejahren zu vermeiden.
Du brauchst nicht versichert sein, das Auto muß versichert sein. Aufs Auo angemeldet mußt du auch nicht sein, die KFZ-Haftpflicht zahlt. Auf der Versicherungnehmer kommt evtl. eine Höherstufung zu. Und mgölicherwiese wird die höhere Prämie für dich als Mitfahrer nacherhoben.
Der halter soll den Unfall der Versicherung melden dann erfährt er alles weitere. Auf dich kommt erst mal nichts zu, du hast es ja nicht absichtlich gemacht.
frage den Halter ob eine Vollkasko besteht? in dem Falle wird auch der Schaden am Fahrzeug bezahlt - bei Höherstufung -
die Haftpflicht zahlt ausschliesslich den Fremdschaden - Hochstufung
du bist eigtl. Schadensersatzpflichtig für den erhöhten Beitrag
Wenn das Auto gültige Nummernschilder hatte, ist es auch versichert.
Wenn deine Eltern "vergessen" hatten, dich als Fahrer nachzumelden, werden sie das jetzt spätestens tun müssen.
Dann will der Versicherer eine Kopie deines Führerscheins. Ab dem Datum werden sie dann den Zusatzbeitrag für einen Anfänger nachentrichten müssen.
Danke das werde ich jetzt wohl machen müssen. Hab nämlich meinen Führerschein nicht lange und hab auch nicht damit gerechnet dass so schnell etwas passieren kann.
Danke das werde ich jetzt wohl machen müssen.
Wieso du?
Dies muss der Versicherungsnehmer beantragen.
Der Versicherungsnehmer muß nachentrichten, nicht der Fahrer. Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen.
.... für mich kann da etwas nicht stimmen, denn in Deutschland sind die Fahrzeuge zu versichern, nicht die Insassen.
So wird es ja auch gegenüber der Zulassungsstelle durch den Halter vorgelegt.
Nein! Niemals würde ich empfehlen, einen Haftpflichtschaden selbst zu bezahlen. Egal wie wenig er kostet. Immer über die KFZ Haftpflicht abwickeln lassen, es ist eine Dienstleistung. Nur so ist man vor Ganoven sicher.
Man kann kleinere Summen an seinen Versicherer zurück zahlen und sich frei kaufen. Dafür sind 6 Monate Zeit, nach Schadenschließung durch den Versicherer. Dann wird man nicht hoch gestuft.