Schichtarbeit! Wie viele verschiedene Schichten darf in der Woche gearbeitet werden?

7 Antworten

Wenn Du rechtzeitig, mindestens vier Tage im Voraus, weißt, wie Du arbeiten musst, ist das durchaus erlaubt.

Arbeitsmediziner sind auch der Ansicht, dass so ein Wechsel zwischen den Schichten weniger belastend ist als wöchentliche Schichtwechsel. Dies wird daher immer häufiger nicht nur in der Hotellerie sondern auch in anderen Arbeitsbereichen praktiziert.

das, was im Gesetz dazu steht ist, dass eine Ruhezeit von 12 Stunden zwischen den Schichten eingehalten werden muss, und das scheint es bei dir zu sein. Rede mit deinem Ausbilder/Abteilungsleiter/Chef(Kollegen. Vielleicht könnt ihr darauf einigen, dass 1 Schicht immer eine Woche lang durchgezogen wird und dann gewechselt wird. Ich denke für deine Kollegen ist dieser Wechsel auch sehr anstrengend. Vor allem da man nach der Nachtschicht nicht viel von seinem freien Tag hat. Ich drücke dir die Daumen

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, nur, dass zwischen zwei Diensten eine Ruhepause von 11 Stunden einzuhalten ist (also nicht ohne einen freien Zwischentag von Nachdienst in den Spätdienst oder nach Spätdienst nicht in den Frühdienst). Nach medizinischen Erkenntnissen ist eine Folge von zwei Nachtdiensten hintereinander optimal, weil der Körper sich erst nach 3 Nachtdiensten "umstellt", was auf Dauer gesundheitliche Beeinträchtigungen ergibt.

Wenn die Ruhzeiten eingehalten werden ist das so in Ordnung.

Wir haben eine ähnliche Regelung und die ist insebesonder im Bezug auf die Nachtschicht deutlich besser als wenn man eine Woche durchgehend Nachts arbeiten muss.

Andernfalls "schlaucht" es deutlich mehr, wieder in den Tagesrhythmus zu finden.

ich habe nie eine Woche durchgehend eine Schicht, sondern immer unterschiedlich. (...) ist so etwas rechtmäßig?

Ja: Tatsächklich ist dein AG (auch in der Hotellerie) bei deiner Schichteinteilung nur an die gesetzl. Bestimmungen der Ruhezeiten gebunden: "Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben", § 5 I ArbZG.

Dass man innerhalb einer Woche eine durchgehende Schicht hätte, wäre der Idealzustand, den dein AG eben nur ohne Kranken- und Urlaubsstand oder planbarer Arbeitsbelastung realisieren könnte. In der Hotellerie undenkbar.

G imager761