"scheinbar" gebuchte Zimmer in einer Pension stornieren - jetzt 80% Rückzahlung

5 Antworten

Aus meiner Sicht kam nach Sachdarstellung zweifelsfrei ein Vertrag zwischen den Parteien zustande. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten ... oder Stornogebühren zu zahlen.

Aus dem Sachverhalt ergibt sich nicht wie man die Unterkunft gefunden hat (Internet) und AGBs dazu eingesehen werden konnten. Auch ist nicht bekannt in welcher Zeitspanne vor dem Anreisetermin das/die Zimmer storniert wurden.

Sollte man dem Vermieter allerdings einen geringeren Schaden nachweisen (können) so wird man Stornogebühren entsprechend kürzen dürfen.

Offenbar hat es ja zuvor auch noch ein Angebot des Vermieters gegeben, das ihr mit dem Satz "wir haben uns für Ihr Angebot entschieden" angenommen habt. Das reicht, um einen Beherbergungsvertrag einzugehen, und spätestens mit dem Satz "vielen Dank für Ihre Buchung" sollte jedem endgültig klargeworden sein, dass ein solcher Vertrag zustande gekommen ist.

Eine Stornogebühr in dieser Höhe ist bei einer kurzfristigen Absage durchaus üblich und rechtlich nicht zu beanstanden.

Ich vermietete selbst mal 1 Fewo und war auch sauer, wenn die Mieter kurzfristig absagten, weil eben die anderweitige Vermietung sonst möglich gewesen wäre. Bei Hotels steht im Allgemeinen in den Geschäftsbedingungen, wie hoch der Abschlag bei Stornierung ist. Auf jeden Fall habt ihr eine Buchungszusage gegeben, in dem ihr mitgeteilt habt, dass ihr euch für diese Unterkunft entschieden habt. Es kommt jetzt darauf an, wie lange zuvor ihr storniert habt. Auf jeden Fall seid ihr aber verpflichtet, einen Ersatz zu leisten. Das können durchaus 80 % sein.

Die allgemeinen Bestimmungen zu Stornogebühren lassen zu, dass eine solche Rechnung vom Vermieter aufgemacht wird, weil er anderen Mietwilligen vermutlich absagen musste. Damit hat er einen Gewinnausfall, der auf deine Kosten geht. Du leistest also Schadensersatz.

Was spricht den dagegen. Natürlich könnt Ihr die Zimmer problemlos stornieren. Nur halt eben unter Berücksichtigung zur Zahlung der genannten Storno Gebühren. Und ja, Ihr habt die Zimmer verbindlich gebucht und somit wurden diese Zimmer auch entsprechend geblockt und nicht an weitere Interessenten vermittelt. Möchtet Ihr die Zimmer nicht in Anspruch nehmen, dann entsteht dem Betrieb natürlich ein Schaden. Und dieser wird durch die Storno Gebühren aufgefangen.

Völlig normal und eigentlich auch ohne zu murren zu zahlen. Angenommen du würdest Zimmer vermieten und hättest so unzuverlässige Gäste? Würdest Du das in Kauf nehmen dass diese einfach mal lapidar Zimmer blockieren und dann nicht mehr nutzen möchten...?????????

Mit Sicherheit nicht.