Schadensersatz vom Krankenhaus?

5 Antworten

Du wurdest sicher lang und bereit über die Risiken belehrt und hast das entsprechend abgezeichnet. Da mit einer Schadensklage durchzukommen bedarf eines Gutachtens und besser auch eines Anwaltes. Dafür musst du sicherlich 4-stellig in Vorkasse gehen mit ungewissem Ergebnis.

Du mußt dem Krankenhaus eine falsche Behandlung nachweisen. Nur weil Assistentsärzte die OP nach Anweisung durchgeführt haben, war das kein Behandlungsfehler. Eine örtliche Betäubung ist in so einem Fall häufig, da eine Vollnarkose den Körper belastet und nicht nötig ist.

Du musst einen Beweis haben, der sicher ist. Leider reicht es allein nicht aus, dass du es gehört hast was die Chirugen gesagt haben. Es muss etwas offensichtliches sein, damit man gegen ein Krankenhaus ankommt. Eventuell kann dir ein Rechtsmediziner da weiterhelfen. Frag da mal nach.

Alles Gute für deinen Fingern

Hi

ich hatte fast den gleichen Fall wie du. Meine Sehne war gerissen und der Knochen gebrochen. Das Problem ist das mein Finger nicht operiert wurde und mein Knochen jetzt schief zusammengewachsen ist. Wünsch dir viel Glück

lg

!Erwähnenswert wäre vielleicht noch, dass die Chirurgen Anfänger waren. Ich hatte nur eine Halbnarkose und habe ständig mitgehört, wie die Chriurgen Anweisungen von einer älteren Chirurgien bekommen haben.

Selbstverständlich bekommt man bei einem derart banalen Eingriff KEINE Vollnarkose - das passt also.

Das ein „Anfänger“ unter der Aufsicht eines erfahrenen Chirurgen operiert ist ebenfalls üblich, auch hier gibt es nichts zu beanstanden.

könnte ich dann Schadensersatz vom Krankenhaus verlangen?

Schadensersatz musst du einklagen - d.h. es ist deine Aufgabe einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Hierfür wirst du:

  • einen Anwalt beauftragen müssen
  • Gutachten erstellen lassen müssen die zweifelsfrei Fehler unter der OP nachweisen
  • klagen müssen

Sollte die hoffentlich vorhandene Rechtsschutz das unterstützen braucht es viel Geduld, derartige Prozesse ziehen sich i.d.R. über viele Jahre. Die Versicherung kann bei fehlender Aussicht auf Erfolg der Klage aus dem Fall aussteigen.

Hast du keine Rechtsschutzversicherung müssen sämtliche Kosten (Anwalt, Gutachten, Gebühren für die Klage, ect.) von dir vorgelegt werden.

Der zuständige Arzt kann entspannt bleiben - er wird von der Berufshaftpflicht betreut.

Den Ausgang einer Klage kann hier ohne Befunde niemand beurteilen. Für Komplikationen beim Heilungsverlauf kann der Arzt pauschal nicht haftbar gemacht werden.