Schadenersatz bei Wasserschaden im Neubau?

2 Antworten

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Du wirst ja sicherlich die Hausratversicherung verständigt haben, dass du umziehen wirst. Somit wird es - erst mal - kein Problem sein, dass diese die Unterbringung und Einlagerung deines Inventars übernimmt. Später holt sie die Kosten bei der Haftpflicht der Versicherung wieder.

Die Erstattung der Übernachtung richtet sich aber nicht nach der Größe des Zuhause, sondern der Kosten, die du vereinbart hast. Werden dir 100 € pro Tag vergütet, kannst du dir entsprechend eine Unterkunft suchen. Wenn nur 40-50 € im Vertrag stehen, wird's schon eher eng. Der Maximalbetrag darf natürlich nicht überschritten werden.

Etwas anderes wirst du aber hier nicht erstattet bekommen. Eine Versicherung besteht, um den Schaden zu regulieren. Bereichern darf man sich daran nicht.

IGEL999  16.01.2014, 23:31

Vielen Dank für den Stern!

Wenn du ein psychisches Gutachten bringst, dann vielleicht. Aber richte dich da auf einen längeren Rechtsstreit ein.

Die Betriebshaftpflicht übernimmt Schäden an Sachen, Personen und Vermögen. Sind dir solche Schäden entstanden kannst du auch Ersatz dafür einfordern. Ein möglicher Vermögensschaden wäre der Mehraufwand für die veränderte Fahrtstrecke. Aber auch hier kommt ein Gutachter ins Spiel.

Ansonsten musst du wissen welche Kosten dir entstanden sind. Wenn du dir die jetzt erst mal aus den Fingern saugen musst, dann sind das im Zweifel keine Kosten, die erstattet werden.