Wassereintritt Eigentumswohnung kurze Zeit nach Kauf. Vorbesitzer wusste von dem Problem. Schadensersatz?
Hallo,wir haben im Dezember 2016 eine Eigentumswohnung gekauft. Vom Makler wurden uns Protokolle der Eigentümerversammlungen ab 2014 bereitgestellt. Die Frage nach Protokollen vor 2014 blieb unbeantwortet (per E-Mail).Beim renovieren und abmontieren der alten Gardinenleisten fiel in einer Ecke des Erkers der Putz mit runter. Durch klopfen an der Decke konnte man einen großflächigen Hohlraum ausmachen, welchen wir repariert haben. Dieser Schaden sah jedoch eindeutig nach notdürftig repariertem Wasserschaden aus, sodass wir den Eigentümer über uns fragten ob ihm solch einer bekannt sei. Und tatsächlich wurde der Balkon welcher sich über dem Erker befindet wegen Wassereintritt ein paar Jahre zuvor komplett neu abgedichtet.Jetzt im Sommer mit den ersten Regenschauern bemerkten wir dass am Kabel der Hängeleuchte welche im Erker hängt Wasser herunterläuft. Nach abmontieren dieser kann man deutlich sehen dass Wasser aus einem Bohrloch (von Vorbesitzern gebohrt) tropft.Wir informierten die Hausverwaltung und auch den Eigentümer der über uns wohnt. Der Eigentümer stellte sich sofort quer und behauptete felsenfest dass das Wasser unmöglich von seinem Balkon kommen kann. Die Hausverwaltung beauftragte eine Firma (Schadensanierung) um die Sache zu begutachten. Der gute Mann kam auch prompt, jedoch nur mit einem Feuchtigkeitsmessgerät, um dann festzustellen dass die Decke tatsächlich feucht ist (wow). Aber er wolle mit dem über uns wohnenden Eigentümer einen Termin zwecks Besichtigung des Balkons machen.Auf den Termin angesprochen behauptet der Eigentümer er wurde nicht kontaktiert. Die Hausverwaltung kann den Eigentümer auch nicht telefonisch erreichen, weshalb man nun E-Mails verschickt hat. Ob diese beantwortet wurden weiss ich nicht.Auf Anfrage an die Hausverwaltung übersendete man uns die Eigentümerprotokolle vor 2014. Und siehe da, 2011 "Wassereintritt Erker Isolieren und Renovieren wird per Umlaufbeschluss ermittelt". Hier verstehe ich nicht warum über ein TOP nicht sofort abgestimmt wurde. In der Eigentümerversammlung 2012 wurde dann die Hausverwaltung bevollmächtigt eine Firma für die Sanierung zu beauftragen (Rechnung liegt vor). 2013 wurde dann aber nochmal darüber abgestimmt dass die Hausverwaltung eine Firma in der Nähe ermitteln soll die auf Abruf Messungen am Erker/Balkon durchführen kann.Seit ca. 1 Monat hängt ein Eimer an der Decke der das Wasser auffängt. Nun ist unsere Geduld am Ende. Wir wollen dass der Schaden schnellstmöglich repariert wird.Wie können wir nun weiter vorgehen? Makler verklagen weil er die Protokolle uns gegenüber unterschlagen hat? Vorbesitzer verklagen da der Schaden hätte bei der Besichtigung angezeigt werden müssen? Hausverwaltung mit Regressansprüchen drohen da sie einfach nicht zur Pötte kommt. Eigentümer über uns mit Schadensersatz drohen falls er nicht endlich eine Firma reinlässt?
6 Antworten
.... kein Makler ist verpflichtet, irgendwelche Niederschriften einer WEG zu liefern. Ein Interessent hat mit Vollmacht des Verkäufers das Recht, beim Verwalter in die Unterlagen zu schauen. Dies wurde wohl nicht praktiziert.
Der BGH hat ausgeurteilt, das solche Schäden zu Lasten des Sondereigentümers gehen.
Schaue vorsorglich in die TE, was dort zu diesen Angelegenheiten vereinbart wurde. Viel Glück.
Balkone sind ja gemeinschaftliches Eigentum. Somit hat die WEG ggf. für einen Zutritt zwecks Kontrolle/Reparatur zu sorgen.
zum Anwalt gehen und dort das Richtige veranlassen
All die von dir genannten Vorgehensweisen kommen in Betracht. Allerdings ist das Ganze meiner Meinung nach so komplex, dass ich dringend zu einem Anwalt rate. Ansonsten gehst du schneller baden, als du gucken kannst. Und das meine ich nicht auf den Wassereintritt bei euch bezogen.....
Dito, Anwalt!
Allerdings würde ich mal daovn ausgehen, dass das arglistige Täuschung war und du den Kauf rückabwickeln kannst - mit entsprechendem Schadenersatz. Allerdings wird der Vorbesitzer sagen, dass der Schaden ja fachmännisch behoben wurde und er deshalb nicht verpflichtet war, den Mangel anzugeben (war ja aus seiner Sicht kein Mangel).
Konzentriere Dich mal auf den Nachbarn über Dir. Das ist vielversprechender.
Viel Glück. Du hast da eine echte Sch.... am Hacken.
Wie heißt es doch? Amateur kauft. Profi mietet.
Zum Einen sollte Ihnen bewusst sein, dass wir hier keine Rechtsberatung von uns geben dürfen und zum Anderen ist die Situation für Laien zu komplex und sollte daher einem Rechtsanwalt vorgelegt werden.