Schachtarbeiten auf meinem Grundstück

4 Antworten

1.

Schornstein, Fenster und vermutlich der ganze Schuppenausbau sind baurechtlich unzulässig

2.

Ihr dürft an der Wand des Nachbarn nichts verändern. Ihr dürft aber ohne ihn zu fragen eigenständige bauliche Anlagen auf Eurem Grundstück vor seine Wand setzen.

3.

Durch diese bauliche Anlagen dürfen Fenster nur dann zugebaut werden, wenn sie nicht genehmigt sind. Wenn sich der Nachbar dann bei der Bauaufsicht beschwert fliegt er mit seinem Schwarzbau auf.

4.

Wenn die Fenster durch Baulast mit Eurer Zustimmung genehmigt wurden oder baurechtlichen Bestandsschutz aufgrund uralter Genehmigungen haben dürft ihr sie nicht zubauen.

Monika54 
Fragesteller
 05.09.2012, 22:12

Wenn wir dieses Sichtschutz anbringen (es geht mir auch um die Sicherheit der Kinder wenn sich Kinder schupsen kann auch schnell was passieren, da die Fenster ebenerdig sind), natürlich nicht an seiner Wand und er dann was an der Wand machen will, was ist dann. Muss ich ihn auf das Grundstück lassen? ich danke dir schonmal für die erste Antwort, war mir schon eine große Hilfe

Seehausen  05.09.2012, 22:26
@Monika54

Natürlich muss man den Nachbarn zur Pflege seiner Grenzbebauung auf sein Grundstück lassen; er muss aber für alle Schäden aufkommen.

Umgekehrt hat aber nach Landesbauordnung jeder Nachbar das Recht, an eine vorhandene Grenzwand anzubauen, ohne den Nachbarn fragen zu müssen.

Er darf nur keine genehmigten notwendigen Fenster von Aufenthaltsräumen zumauern. Und ob sie genehmigt sind ergibt sich entweder aus einer Baugenehmigung (Bestandsschutz) oder bei historischer Bauweise aufgrund der Regelungen uralter Bauordnungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Altbaus.

Monika54 
Fragesteller
 05.09.2012, 22:31
@Seehausen

Ich danke dir sehr. Wenn ich noch Fragen habe, dann wende ich mich nocheinmal an dich. Noch einen schönen Abend

Wer hat ihm denn erlaubt diesen Feierraum direkt auf die Grenze zu bauen.D.h.wenn der umbaute Raum 30kubik nicht überschreitet geht das schon.Bei den Fenstern allerdings bin ich mir nicht sicher.Du kannst mal auf dem Bauamt anrufen und nachfragen.Einen Sichtschutz kannst du errichten wenn er nicht die 2m Grenze überschreitet.Und du musst deinen Nachbar nicht auf dein Grundstück lassen.

Monika54 
Fragesteller
 05.09.2012, 18:55

Eigentlich niemand. Es war immer vom Vorgänger ein Schuppen und die neuen Nachbarn haben das dann gebaut und wir wussten erst nicht, dass es ein Feierraum wird und dann noch mit Kamin. Ich wollte aber keinen Ärger haben und eigentlich auch jetzt nicht. da er sich aber jetzt so anstellt wollte ich mich erkundigen, was ich für Rechte habe. Der Sichtschutz würde nich höher als 1,80 werden

Annelein69  05.09.2012, 19:01
@Monika54

Den Sichtschutz kannst du aufstellen.Was alles andere betrifft ruf ruhig mal bei der Bauaufsicht an,das ist nur eine Frage und dann hast du Gewissheit.Falls er sich dann in irgendeiner Form querstellt,kannst du ihm ja sagen wo du deine Infos herhast.Meistens geben solche Menschen dann klein bei.

Monika54 
Fragesteller
 05.09.2012, 19:07
@Annelein69

Bist du dir sicher, dass ich ihn nicht auf mein grunstück lassen muss

schnucki65  05.09.2012, 19:41

@ Annelein 69.... Doch das muss sie leider.

Seehausen  05.09.2012, 22:25

Zu baugenehmigungsfreien Vorhaben darf und wird keine Bauaufsicht verbindliche, d.h. schriftliche Antworten geben; diese Bauvorhaben sind nämlich baugenehmigungsfrei, um die Behörden zu entlasten. Und mündliche Auskünfte unterliegen nicht mehr der Amtshaftung, auch nicht in NRW. Das merkt man aber erst, wenn die Auskunft falsch war!

Die Zeiten der idealisierten kostenfgreien Bürgerfreundlichkeit der Bauaufsicht sind überall seit etwa 2002 vorbei!

Und:

für baugenehmigungsfreie Vorhaben braucht man weder einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser noch einen Bauleiter, weil die Politik meint, der Bürger kennt sowieso alle Bauvorschriften auswendig. Und wenn nicht, kommen hinterher die Gemeinde und die Bauaufsicht und lassen abbrechen; das passiert in den letzten Jahren ständig.

Und:

Natürlich muss man den Nachbarn zur Pflege seiner Grenzbebauung auf sein Grundstück lassen; er muss aber für alle Schäden aufkommen. Umgekehrt hat aber nach Landesbauordnung jeder Nachbar das Recht, an eine vorhandene Grenzwand anzubasuen, ohne den Nachbarn fragen zu müssen. Er darf nur keine genehmigten notwendigen Fenster von Aufenthaltsräumen zumauern. Und ob sie genehmigt sind ergibt sich entweder aus einer Baugenehmigung (Bestandsschutz) oder bei historischer Bauweise aufgrund der Regelungen uraltere Bauordnungen zum Zeitpunkt der Errichtung des Altbaus.

Die idealistisch naiven Empfehlungen sind genau wie die Empfehlung, ruhig bei Rot über die Strasse zu gehen, damit er sich freut, wenns kracht!!!!

Guck mal hier rein .

Grenzbebauung - Recht1 www.recht1.de › Recht1 › Recht1 › Baurecht Grenzbebauung: Holzhaus mit Aussichtsfläche o.k.?‎ -

Ruf deinen Nachbarn an und klär das

upsala007  05.09.2012, 18:45

Sie möchte vor einem Gespräch Infos über die Rechtslage. Vielleicht kann da einer helfen, ich bin kein RA