Sanktionen vom Jobcenter wenn man in der Bewerbung seine Behinderung anspricht?
Hallo Jeder kennt das sicher der ALG2 empfängt , ich bin auch so einer der ergänzend zu einer 30 Std Stelle noch Unterstützung bekommt. Ich bin toatl Happy mit meinen Job. 30 Std reichen für mich, da ich eine Chronische Krankheit habe und eine Behinderung von 60%, zumehr nicht in der Körperichen Leistung stände. In Regelmässigen Abständen bekomme ich denoch die Aufforderung mich zu Bewerben und bekomme vom Jobcenter vorschläge. Da ich meine Behinderung nicht verheimliche und es auch meinem jetzigen Arbeitgeber nicht vorenthalten habe, darf das Jobcenter mir eine Sanktion verhängen, weil ich durch das erwähnen meiner Behinderung ja anscheinend keine Intresse an eine andere tätigkeit zuhaben scheine. Ist es mein gutes Recht in einer Bewerbung Ehrlich zusein und soetwas anzusprechen? Danke für eure Hilfe
5 Antworten
Hallo Paul,
Eine Schwerbehinderung muss vom Bewerber nicht angegeben werden, wenn kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde, kein Antrag auf Gleichstellung gestellt wurde und wenn danach nicht gefragt wird.
Das Unternehmen darf nach einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung fragen. Die Antwort muss nicht immer wahr sein. Liegt z. B. die Behinderung unter 50% und es gibt keine beruflichen Einschränkungen, braucht der Bewerber die Schwerbehinderung auch nicht angeben.
Der Schwerbehinderte/r sollte aber die Behinderung nennen wenn dadurch die Arbeit beeinflusst werden könnte.
Angenommen ein/e Arbeitnehmer hat Epilepsie. In dem Fall besteht die Möglichkeit das der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen epileptischen Anfall bekommen könnte. Ja und es einen Unfall geben könnte wenn er / sie stürzt. Da Du über 50 % hast und damit schwerbehindert bist und Anspruch auf Mehrurlaub usw. hast, sollte der Arbeitgeber das schon wissen.
Allerdings die allerwenigsten Arbeitgeber stellen noch (Schwer)Behinderte ein sie zahlen lieber die Ausgleichsabgabe also 260 € also eher ein Alibibetrag. um keien Behinderten einstellen zu müssen!
Also die Arbeitsagentur kann Dir wenn Du zu Deinem Arbeitgeber sagst das Du schwerbehindert bist keine Strick daraus drehen!
VG Stephan
Supi Danke Dir Stephan
Hallo! Das ist sogar deine PFLICHT! Belehre mal die Fallmanager vom Jobcenter! Du hast eine Wahrheitspflicht deinem AG gegenüber!
http://www.juraforum.de/forum/t/behinderung-bei-bewerbung-angeben.68392/
Es wäre mitunter sinnvoll wenn der Arbeitgeber Bescheid wüsste so könnte er / sie z.B. einer Diabetes wenn es zu einer Unterzuckerung kommt wenn es notwendig wird entsprechend reagieren.
natürlich ist das dein recht. deswegen kann man keine leistungskürzung verhängen
hast Du einen Schwerbehindertenausweis?, indem der Grad Deiner Behinderung angegeben ist?, wenn nicht und Du bei Bewerbungen bewußt drauf aus bist nicht eingestellt zu werden, hat das Sanktionen zur Folge...
Das job-center bekommt von den Arbeitgebern Rückmeldungen, weswegen die Dich nicht eingestellt haben..
Nur dann gibt es Sanktionen:
http://www.hartziv.org/hartz-iv-sanktionen.html
Da dürftest Du nicht drunterfallen.
Interessanter Link. Nur wie soll man dies hier verstehen: "Sanktionen können danach auch verhängt werden, wenn der ALG II-Bezieher trotz erfolgter Belehrung über die Rechtsfolgen sein unwirtschaftliches Verhalten nicht ändert (etwa ständig ungerechtfertigt hohe Strom- oder Telefonkosten)"
Die Telefon und Stromkosten zahle ich doch aus dem Regelsatz!