sachpfändung!

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damit wir jetzt einmal ein wenig Ordnung in die Fragestellung reinbringen:

der Gerichtsvollzieher darf nicht die Eigentumsverhältnisse der Sachen prüfen, die er im Haus/Geschäft der Schuldner vorfindet, das kann er auch nicht; wenn die Sachen einem/r Dritten gehören, dann muss der Schuldner dies dem/der Dritten mitteilen und die muss dann sein/ihr Eigentum nachweisen und der Gerichtsvollzieher kann die Sache pfandfrei geben; pfänden kann man letztendlich nur die Gegenstände, die im Eigentum des Schuldners stehen; einfaches Beispiel: hat der Mann Schulden, ist Schmuck der Ehefrau nicht pfändbar (und umgekehrt genauso); was somit im tatsächlichen Eigentum des Kindes steht, kann nicht für Schulden der Eltern gepfändet werden; natürlich kann der Schuldner nicht sagen, dass der gesamte Hausrat einschl. PC, hochwertiger Stereoanlage usw. im eigentum des Kindes steht.

paps1959  10.10.2009, 00:44

d.h.

mgrasek100  16.11.2022, 10:54

Mit dem nachweisen is sonne Sache das geht nicht immer in der Praxis es kommt drauf an ob man verheiratet ist wegen der Vermutung

Nachweise gibt es viele ..

im Übrigen wird heutzutage kaum Sachpfändubg betrieben, ein GV muss sich auch an Art 3 GG er kann nicht willkürlich nach „Schnauze“ bei einem pfänden bei anderen nicht

selbst pfändbares wird ja meist nicht gepfändet, eben weil zb Handys schnell wert verlieren zb steht alles in § 811

da steht dann so was wie frei übersetzt : also wenn Aufwand zu hoch, Erlös erwartungsgemäß eher gering zu erwarten ist, wird nicht mehr gepfändet, zumal mittlerweile Handys den Zugang zum sozialen Leben ermöglichen - ähnlich wie tvs früher durften ja auch nicht gepfändet werden - es is also in der Praxis eher weniger

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt,weil Du Schulden hastist das rechtens.Aber für ein teures Nintendo hast Du Geld? Warum jammerst Du dann.

Nina2407  09.10.2009, 10:37

was soll das? es könnte genauso gut ein geschenk von jemand anderem gewesen sein!

jimpo  09.10.2009, 10:51
@Nina2407

Könnte ist gut.Dann will er auch den Beleg sehen,ob Geschenk oder nicht.

Hallo, Gerichtsvollzieher sind auch Menschen - und wegen des geringen Wertes von Kinderspielzeug, wird niemand deinem Kind die Spielsachen wegpfänden.

Nina2407  09.10.2009, 10:39

aber ne wii und ein nintendo ist in dem sinn kein spielzeug ! ist nicht zu vergleichen mit nem teddy oder ner barbie ...

wueselduesel  09.10.2009, 10:40

Ist eine Wii ein geringwertiges Kinderspielzeug?

PeterSchmitt2  09.10.2009, 10:46
@wueselduesel

Die gepfändeten Gegenstände kommen auf eine Versteigerung und sollen GELD einbringen. Kinderspielzeug wie WII etc. wird den Gläubigern kaum was einbringen. Das wird auch nicht gepfändet werden. Nichts vom Kind wird gepfändet werden - es gibt auch moralische Grenzen.

PeterSchmitt2  09.10.2009, 10:48
@PeterSchmitt2

Ebenso wenig werden TV, Radio, Telefon, Waschmaschine, Haushaltsgeräte etc. gepfändet werden.

wueselduesel  09.10.2009, 10:50
@PeterSchmitt2

Das Argument mit dem Wert ist richtig; ich weiss nicht, was diese Spielkonsolen heute am Markt bringen. Aber moralische Grenzen? Muhaha, träum weiter.

PeterSchmitt2  09.10.2009, 10:52
@wueselduesel

Das hat nichts mit Träumen zu tun, sondern ist Realität.

Noch eins, vielleicht kann man ja mit dem gerichtsvollzieher reden, wenn deiner tochter erst 12 ist, dass er ihr ned allesd nimmt. Aber du musst auch an deine schulden denken. Ihr müsst euch ja ewig einschränken solange die vorhanden sind, lieber die weg bekommen. Und dann mal was neues und ned so teures für die tochter kaufen.

wueselduesel  09.10.2009, 10:35

Keine Chance, mit denen kannst du nicht reden.

Das kann gepfändet werden. Auch Fernsehgerät, Hifi-Anlagen und so weiter. Alles was Wert hat.

fraukausw  09.10.2009, 10:39

ein fernsehgerät muss aber bleiben... recht auf information!