Schulden mit Ex-Mann, er zahlt nichts, jetzt kommt Gerichtsvollzieher wg. Eidesstattlicher Vers.

5 Antworten

Du mußt die EV machen. Gepfändet wird nur deins - vom Partner nichts! Ich weiß nicht, ob du das Beispiel vom Poth kennst, der Feldbusch ihren Mann. Der hat das alles durch, dann in Privatinsolvenz und die Pothen - Feldbusch hat nichts bezahlt, sie ist mehrfache Millionärin, tat nicht dergleichen. So wurden dem Poth, der was ihr Mann ist, 9 Mio. Schulden erlassen! Während der 7 Jahre hat der wie ein Fürst gelebt! Was will ich sagen? Deinem Partner wird nichts gepfändet! Siehste doch am Beispiel Poth- Feldbusch! Raffiniert! Da wird Sie geholfen! Die wissen immer, wie sie es machen!

Elvira25 
Fragesteller
 13.01.2012, 16:56

Danke dir. Nur bin ich nicht schwerreich und garantiert nicht prominent.

Aber ich glaube mein Lebenspartner muss Rechnungen vorweisen, damit der nichts prändet. Er hebt nur nicht alle Rechnungen auf.

Wenn Dein Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt, brauchst Du nicht zahlen, würde ganz schnell zu einer Schuldnerberatung gehen, damit Du in Insolvenz kommst, denn es zählt nur Deine Sache, nicht das Einkommen Deines Partners oder Sachen von Deinem Kind, für das Du Unterhaltspflichtig bist. Gucke in die Pfändungstabelle, mit einem Kind sind es 1416,11€ die Dir bleiben, also ,wenn Du unter diesem Satz liegst, brauchst Du nichts zahlen. Wenn Du mehr wissen möchest ,nehme mich als Freund auf,das ist dann anonym.

also vielleicht mal eine Schuldnerberatung aufsuchen. Wenn du den Kredit mit unterschrieben hast, haftest du leider auch dabei ist es wurscht, ob dir das Haus gehört oder nicht. Die Bank darf das Geld bei dir bei dir einfordern, du darfst die Forderung weiter an deinen Ex stellen. Dann mußt du ggf. die eidesstattliche Versicherung abgeben. Pfänden wird er wohl nix, schon garnicht die X-box deiner Tochter. Wenn du natürlich viel Gold hast und eine Rolex, die findet der Gerichtsvollzieher super. Denke der pfändet nix, hast halt Probleme mit Eid Vers. noch irgendwo einen Kredit Ratenzahlung Handyvertrag zu kriegen. Das mit der Versteigerung kommt später, könnte noch kommen. Wenn die allerdings dünn ausfällt, die Summe der Versteigerung, habt ihr immer noch Schulden- ist dann der Fall oberdooof. Oder halt eine Privatinsolvenz.

Elvira25 
Fragesteller
 13.01.2012, 17:03

Danke, Gold und eine Rolex habe ich schon mal garnicht. Handyvertrag habe ich sowieso nicht. Ich habe Prepaid. Ist günstiger und ich kann selber einteilen. Warum machen die die Zwangsversteigerung nicht vorher? Ist doch echt blöd. Ich möchte meiner Tochter auch mal etwas leisten können.

bruno75015  13.01.2012, 17:14
@Elvira25

war auch mehr Spaß mit dem Gold, aber ist halt so, daß du halt etwas probleme kriegst im Alltag, so Klamotten bestellen bei Quelle, sonstige Dinge.

Die Zwangsversteigerung kommt als allerletztes Mittel- vielleicht kommt es bald soweit- ob das gut ist, weiß ich nicht - hoffe das dann alle Schulden getilgt sind.

In dem besonderen Fall würde ich die EV leisten. Dann stehen Dir aus der Ferne betrachet ca. 1428 € pfändungsfrei, mit Tochter zu Verfügung. Dazu brauchst aber ein P-Konto. Dann hast Du voraussichtlich die nächsten 3 Jahre Ruhe oder Dein Ex hat die Kredite bezahlt oder "dessen Haus wurde versteigert und daraus wurden die Kredite bezahlt. Kreditunwürdig bist Du mit EV oder PI. Nur die PI bringt da nichts und dauert von Anbeginn min. 6 Jahre.

Elvira25 
Fragesteller
 13.01.2012, 17:22

Danke. Mich würde noch interessieren, wie es ausschaut mit der einen Bank (ca. 20.000 Euro), da sind noch ca. 8000 Euro offen. Ich hatte mich mit der Bank geeinigt, dass ich jeden Monat die Hälfte der Kreditrate zahle. Wenn ich dann die EV abgebe, kann die Bank dann weiterhin Geld verlangen oder bräuchte ich dann 3 Jahre lang nichts bezahlen? Ich will die Schulden ja loswerden, dadurch das mein Ex-Mann nicht bezahlt, muss ich seinen Teil mitübernehmen. Wenn ich den abbezahlt habe, dann hole ich mir seinen Teil durch einen Titel wieder.

Wenn du unter der Pfändungsgrenze liegst, kann dir eigentlich nichts passieren. Dein neuer Partner hat mit diesen Schulden nichts zu tun. Wenn ihr irgendetwas anschafft, muss die Rechnung immer auf ihn lauten. Da kann er immer belegen, was ihm gehört. Natürlich ist das dann schlecht, wenn ihr euch mal trennt. Die X-Box eines Kindes wird der GV schon nicht pfänden. Da wäre ja die Lagergebühr höher als ein erzielbarer Wert.