Sachbeschädigung an Auto auf Betriebsgelände- wer zahlt den Schaden?

5 Antworten

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Erstmal die Vollkasko.

Ob jemand anders in Haftung genommen werden kann kommt u.a. auf dessen geistige Einsichtsfähigkeit an, nebst schuldhaftem Handeln oder ob Verkehrssicherungs- oder Aufsichtspflichten verletzt wurden.

Niemand ist verpflichtet einen Schaden reparieren zu lassen. Du kannst auch nach KVA abrechnen, dann aber ohne USt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist im Prinzip nichts anderes, als ob es vor deiner Haustür passiert wäre.

Wenn du eine Vollkasko hast, würde diese für Vandalismus-Schäden eintreten. Durch die Selbstbeteiligung und die Rabatt-Rückstufung kann das aber negativ werden.

Ob der Betrieb für diese besondere Gefährdung eine Absicherung hat, kannst du nur dort erfahren.

Apolon  04.07.2018, 13:15
Ob der Betrieb für diese besondere Gefährdung eine Absicherung hat, kannst du nur dort erfahren.

Welche Absicherung soll dies sein???

DerHans  04.07.2018, 14:03
@Apolon

Es könnte eine Betriebsvereinbarung geben, dass der Arbeitgeber sich in diesen besonderen Fällen an den Kosten beteiligt. Ist zwar sehr unwahrscheinlich.

Aber hier kann sonst auch niemand helfen.

Apolon  04.07.2018, 14:28
@DerHans

Dann wird er dafür aber keine Absicherung (Versicherung) haben und darf dann diese Kosten selbst zahlen.

Wenn du den Schadensverursacher findest, kannst du ihm die Kosten in Rechnung stellen.

Dein AG hat den Schaden nicht verursacht, also muss er auch nichts zahlen.

Wenn du eine Vollkaskoversicherung hast (nicht Teilkasko) dann kannst du dort den Schaden einreichen.

Wenn das Grundstück einen Zaun hat, und ein Tor oder Schranke, müsste die Firma für dem Schaden aufkommen. In der Regel lehnen es die Mitarbeiter ab, aber nicht einschüchtern lassen, die Firmen haben eine Haftpflichtversicherung. Ein Bekannter hatte vor Jahren ein ähnlichers Problem.

Dein Arbeitgeber hat keine Versicherung für dein Auto!

Deine Vollkaskovers. oder alternativ Du tragen den Schaden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
choizz 
Fragesteller
 03.07.2018, 19:29

aber er hat ne Pflicht mein Auto zu sichern...

ProVersi  03.07.2018, 19:45
@choizz

HÄÄ??? Wovon redest du??

Tu dir doch bitte selbst einen Gefallen und denk' nach:

Wäre es so wie du sagst, würde (Je-)der Arbeitgeber schlicht das Parken auf seinem Gelände verbieten um die Sicherungspflicht zu umgehen! Eine Versicherung gibt es wie gesagt nicht - folglich würde ein "kleiner" Arbeitgeber durch Totalschaden eines Mitarbeiterautos in Insolvenz fallen können!

choizz 
Fragesteller
 03.07.2018, 20:12
@ProVersi

1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die berechtigterweise auf das Betriebsgelände mitgebrachten Sachen des Arbeitnehmers durch zumutbare Maßnahmen vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen. Wie weit diese Pflicht geht, ist im Einzelfall nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der betrieblichen und örtlichen Verhältnisse zu bestimmen. Der Arbeitgeber haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadensersatz (im Anschluß an BAG 25. Juni 1975 – 5 AZR 260/74 – AP BGB § 611 Parkplatz Nr. 4 – EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 17) .

2. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beinhaltet auch, Schädigungen zu unterlassen. Der Arbeitgeber hat das Verschulden von Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Werkunternehmer, die auf dem Betriebsgelände Arbeiten ausführen und nur aufgrund besonderer Umstände mit dem Eigentum des Arbeitnehmers in Berührung kommen, sind regelmäßig keine Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers.

choizz 
Fragesteller
 03.07.2018, 20:14
@choizz

Meinem Kollegen wurde letzens das Fahrrad geklaut (hat er auf dem Betriebsgelände über Nacht! stehen lassen)... dies bekam er komplett ersetzt! Ich glaub so einfach wie du sagst is es nun nicht

BenniXYZ  03.07.2018, 22:12
@choizz

Hat er nicht. Wieso sollte er dein Auto sichern? Du bist doch frei in deiner Parkplatzwahl. Kannst es ja auch außerhalb abstellen.

lemonshaker  04.07.2018, 10:26
@choizz

steht wo genau ?

DerHans  04.07.2018, 11:51
@choizz

Wer sagt das? Ist der Parkplatz Tag und Nach bewacht?