Rollerdiebstahl bei Probefahrt - wann zahlt die Teilkasko Versicherung?

7 Antworten

Also ich glaube nicht, daß dir die Versicherung dir den Schaden (Diebstahl) bezahlt. du kannst nur hoffen, daß der Dieb gefaßt wird. Ich wünsche dir ganz viel Glück, daß du dein Roller wieder bekommst und grüße dich ganz herzlichst, bienemaus63

Bei Deinem Fall handelt es sich rechtlich um Unterschlagung. Und ob dies in Deiner Kfz-Versicherung eingeschlossen ist, musst Du in Deinen (!) Vertragsbedingungen nachlesen, denn die Versicherer handhaben dies unterschiedlich:

Das OLG Köln beispielsweise hat 2008 in einem ganz ähnlichen Fall den Versicherer zur Zahlung verurteilt, denn in dessen Bedingungswerk sind ausdrücklich "Schäden durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung" versichert - siehe hierzu "PKW-Diebstahl bei Probefahrt: Kein Versicherungsschutz? " auf anwalt.de.

Andererseits gibt es Versicherer, in deren Bedingungswerk sich Formulierungen finden wie die folgende:

Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.

Quelle: AKB 01.2013 der HUK-Coburg

Dann hättest Du logischerweise Pech gehabt.

Die Versicherung intressiert das nicht die Bohne. Weder Haftpflicht noch ne Kaskoversicherung. Diebstahl ist damit nicht abgedeckt, außerdem hast du grob fahrlässig gehandelt.

BackupBone  18.03.2018, 12:23

Diebstahl ist normal sehr wohl in der Teilkasko mit drin.

In dem Fall ist es aber Unterschlagung

Moin,

Das hat aber mit Naivität nix mehr zu tun.

Du bist nämlich eigentlich auch dazu verpflichtet dass du dir z.B. den Führerschein zeigen lässt, wenn du einen fahren lässt.

Wie bekloppt kann man sein, n Fremden einfach so mit dem Mopped fahren zu lassen.

Da hätteste mindestens n Ausweis oder sowas für die Dauer der Probefahrt behalten sollen.

Jetz is das Mopped wech und von der Versicherumg wirds wohl auch nix geben. der Roller is ja nicht geklaut worden, sondern du hast den ja selbst damit wegfahren lassen.

Ich glaube nicht dass die Versicherung überhaupt bezahlt - denn da Du der Person die Schlüssel freiwillig gegeben hast, dürfte es zumindest grobe Fahrlässigkeit gewesen sein. Wenn Du jetzt keine Kopie von seinem Führerschein oder Perso hast bist Du selber schuld.