Rolladenmotor Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, denn es dürfte auf die Formulierung im Teilungsplan ankommen. Sicher ist: Der Rolladenmotor gehört nicht zum westentlichen Bestandteil des Gebäudes und hat auch keinen Einfluss auf dessen Außenwirkung, zudem unterliegt er noch dem individuellen Zugriff des Sondernutzungsinhabers. Damit dürften wichtige Aspekte vorliegen, dass er zum Sondereigentum zuzuordnen ist. Siehe aber auch hier: http://books.google.de/books?id=odJoLPWiAsC&pg=PA306&lpg=PA306&dq=Rolladenmotor+%2B+Wohnungseigentum&source=bl&ots=80uiImXakd&sig=1BDDUDv3tzkLu1vEIDDa-OAVo&hl=de&ei=T8eSob7I5fwmwPEpbGmAg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBUQ6AEwAA#v=onepage&q=&f=false (Link bis inkl. false kopieren) --- Gruß, peuetneuer von ObjektV.de

ramona80 
Fragesteller
 21.10.2009, 11:14

Schade... Link will nicht... Auch inkl. false nicht...

peuteneuer  21.10.2009, 11:38
@ramona80

Hallo Ramona, recherchiere mal über Google folgende Stichworte: Rolladenmotor + Wohnungseigentum (+deutsche Sprache)

ramona80 
Fragesteller
 21.10.2009, 11:57
@peuteneuer

Das war auch nochmal sehr aufschlussreich! Danke

Wie schon mehrfach erwähnt kommt es hier auf die Teilungserklärung an. Einige Anhaltspunkte können Hinweise geben ohne gleich die Teilungserklärung studieren zu müssen. Waren die Rollladen schon ab Fertigstellung vorhanden sind sie meist Gemeinschaftseigentum. Wurden sie nachträglich eingebaut kommt es darauf an wer sie bezahlt hat. Wurden sie aus der Gemeinschaftskasse bezahlt sind sie auch Gemeinschaftseigentum. Trug die Kosten der jeweilige Eigentümer sind sie Sondereigentum. Der Elektromotor ist selten Gemeinschaftseigentum.

Formulierung im Teilungsplan ist hier wichtig.

Wobei ich vermute, dass es wahrscheinlich nicht so genau beschrieben ist...

Der Rolladenmotor müsste eigentlich als Gemeinschaftseigentum gelten, da die orginale Rolladenachse (die ja zum Gemeinschaftseigentum gehört) dafür umgebaut wird und damit nicht mehr ohne einen Rolladenmotor betrieben werden kann.

Es ist also sicherlich wichtig, ob der Rolladenmotor schon immer drin war oder nachträglich eingebaut wurde.

Dann gibt es ja noch die Rolladenmotoren, die in den Zugbandkasten eingebaut werden. Ich gehe dann davon aus, dass diese zum Sondereigentum gehören.

ist es nicht so: Rolladen sind außen, deshalb Gemeinschaft. Band ist innen, deswegen Sondereigentum. also müßte der Motor doch auch Sondereigentum sein

Außenrolläden sind zwingend Gemeinschaftseigentum? Bei uns nicht, da sind auch die Rolläden Sondereigentum, der Rest dann auch. Kommt auf die Teilungserklärung an. Habt Ihr einen Verwalter? Der sollte sowas eigentlich wissen.

ramona80 
Fragesteller
 21.10.2009, 11:10

Außenjalousien in einer Wohnungseigentumsanlage stehen stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Dies gilt grundsätzlich und nicht nur dann, wenn sie "nicht ausdrücklich zum Sondereigentum erklärt worden sind". (Volker Bielefeld- Der Wohnungseigentümer )