Riester-Vertrag im Steuerbescheid nicht berücksichtigt?
Hallo,
ich brüte gerade über den Steuerbescheid, den wir (mein Ehemann und ich) endlich zurückerhalten haben.
Nun ist es so, daß im Steuerbescheid unser Riester-Vertrag nicht berücksichtigt wurde. Als Begründung kam: "Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§ 10 a EStG) in Höhe von 1300 € kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch in Höhe von 1100 € günstiger ist." (Sind jetzt gerade nur ca.-Beträge, nicht die genauen)
Heißt im Grunde, daß wir 1100 € zu wenig Geld einbezahlt haben, damit es geltend gemacht werden kann? Versteh ich das richtig?
Oder macht es Sinn, diesbezüglich Widerspruch einzulegen?
Ich hatte meinen Riester-Vertrag nicht angegeben, da ich weniger einzahle als mein Mann und 2015 in Elternzeit war. Hätten wir diesen eventuell doch angeben sollen?
4 Antworten
Heißt im Grunde, daß wir 1100 € zu wenig Geld einbezahlt haben, damit es geltend gemacht werden kann? Versteh ich das richtig?
Zulage geht immer vor Steuervorteil. Wenn ihr noch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug wünscht, müsst ihr mehr einzahlen.
Damit habt ihr aber weniger Netto zur Verfügung, das Guthaben im Vertrag steigt und damit auch die steuerpflichte Rente hinten heraus.
Oder macht es Sinn, diesbezüglich Widerspruch einzulegen?
Das Rechtsmittel wäre der Einspruch und der ist reine Zeitverschwendung.
Ich hatte meinen Riester-Vertrag nicht angegeben, da ich weniger einzahle als mein Mann und 2015 in Elternzeit war.
Also der Sinn davon erschließt sich mir nicht.
Hätten wir diesen eventuell doch angeben sollen?
Ja! Ihr hattet doch die Auslagen hierzu und auf die Besteuerung im Leistungsbezug hat das auch keine Auswirkungen. Alles was ihr getan habt ist dem Staat Geld geschenkt durch die Nicht-Angabe.
Hallo stuggnat, kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Das Finanzamt nimmt hinsichtlich der Riesterverträge eine sog. Günstiger- Prüfung vor und schaut sich an was für den Steuerpflichtigen am besten ist. In Eurem Fall die Zulage.
Und ja, den zweiten Vertrag hättest Du angeben müssen. VG, David
Ist die Einspruchsfrist schon abgelaufen?
Ein Riester-Vertrag wird in der Steuererklärung nur dann berücksichtigt, wenn die steuerliche Entlastung HÖHER ist als die bisher ausbezahlten Zulagen (wobei dann die Zulagen über das Finanzamt zurückgefordert werden)
Somit: nein, ein Einspruch ist nicht erforderlich, das Finanzamt hat den Riester-Vertrag richtig abgerechnet
lesen sie mal unter : steuerfreibeträge - pauschalen etwas nach . dann erklärt sich das .
Danke!
Kann ich den nachträglich noch angeben? In der Situation war ich bisher nicht :(