Richter werden als Ausländer?

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Nein, geht nicht. Du müsstest schon die Deutsche annehmen.

Frage Dich mal selber, wie Du als Türke, Russe, Koreaner (oder was auch immer) "im Namen des Deutschen Volkes" Urteile sprechen willst.

Ansonsten prophezeie ich Dir sowieso einen steinigen Weg bis zum ersten und noch mehr zweiten Staatsexamen. Etwas verknöcherteres als die Juristen wirst Du in Deutschland nicht finden. Stelle Dich ruhig schon mal auf "die eine oder andere" Repressalie wegen Deinem Aussehen und Deiner Staatsbürgerschaft ein.

ich meine dazu mußt du die Staatsbürgerschaft haben,...

Sicher kannst Du Richter werden - in Deiner HEIMAT. Hier leben und über andere richten wollen nach den deutschen Gesetzen, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben wollen, ts ts ts. Wo bleibt Dein Wille zur Integration?

recht ist es so: Guck mal, ob du nicht nach § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitengesetz nicht schon Deutscher bist oder eigentlich sein müsstest. Wenn ja, dann gehst du nach § 29 Abs. 3 Satz 2, 3 StAG vor.

Du mußt dabei begründen können, glaube ich, warum es bei der doppelten Staatsbürgerschaft bleiben soll. Dazu sagst du mindestens, dass du 100% deutsch (im rechtlichen oder sozialem Sinne) und 100% Türke bist, doppelt halt und nicht halb halb. Du fürchtest in eine Identitätskrise zu verfallen etc., wenn du die türkische nicht beibehalten dürftest. Du liebst es, schon immer. Die Deutsche wurde dir so lange verborgen; das musst du erst mal kennenlernen. Es erfreut dich zutieft jene erhalten zu haben und würde dich stolz machen die andere zu behalten. Der Verzicht auf die Liebe und Stolz sollte wenigstens in Ausnamefällen wie hierbei verlangt werden. Immerhin besteht somit für beide Staaten Verwendungsmöglichkeit für dich, was zweifelsohne deine Qualitäten, Nachfrage, Möglichkeiten und Begerlichkeit steigert. Du bist halt priviligiert (doppelt und niemals halb halb- da setzt ich jedem die Pistole auf die Brust, der was anderes als biologische Herkunft meint, die hierbei außer Beracht zu bleiben hat) ! Soll und darf denn auch noch in dieses Privileg eingegriffen werden? "Vieleicht brauchst du gerichtliche Hilfe dann." Du siehst halt nicht ein, dass du dich reduzieren sollst. Das muss ja nicht für jeden gelten, aber du hast die Gefahr erkannt und gebannt.

Außerdem können somit dich beide Staaten mal ggf. belangen. Das Risiko bist du bereit zu tragen. Schließlich strebst du es an, später aktiv im Gefüge der hochpolitischen Themen und hochbrisanten Rechtsfragen mitzuwirken. Dabei machen sich die vorgenannten Schmerzen und Leiden nicht gut. Das stellt sich für dich nicht nur als Zumutung dar, sondern tangiert deine diesbezügliche Entwicklung (beachte Artikel 2 I GG). Wer kann schon sagen, dass nicht auch du von Türken gefördert werden könntst, indem du Tüke bleibst. Wie um Himmels willen sollten diese Beschränkungen gerechtfertigt werden?

Du findest, dass dem Beibehaltungsantrag stattgegeben werden müsste.

HB, 12.10.2017

Dein Hakan

Dein Hakan