Reservierungsauftrag - Laut Immobilienmakler entsteht hier keine Kosten, wenn ich doch abspringe

Reservierungsauftrag - (Immobilien, Reservierung)

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Grundsätzlich gilt, dass du durch einen Reservierungsvertrag nicht zum Kauf einer Immobilie verpflichtet werden kannst. Es kann aber sehr wohl sein, dass für dich Kosten entstehen, wenn du von deiner Verkaufsabsicht zurücktrittst. Diese Kosten können entstehen, wenn du dem Verkäufer oder Makler aufgrund deiner Kaufabsicht kostenpflichtige Aufträge gibst. Diese Kosten müsstest du übernehmen. Zwei Beispiele:

  • Der Makler beauftragt mit deiner Genehmigung und in deinem Namen einen Notar zur Erstellung eines Kaufvertragentwurfes. Die Kosten sind allerdings niedriger als bei einem vollendeten Kaufabschluss.
  • Der Verkäufer beauftragt auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin Handwerker zur Beseitigung irgendwelcher Mängel.

Diese Verpflichtung ergibt sich aber auch wechselseitig. Sollten dir abgesprochenen Kosten entstehen und der Makler bzw. Verkäufer die reservierte Immobilie zwischenzeitlich verkaufen, müssen sie für deine Kosten ebenfalls aufkommen. Natürlich kommt es auf den speziellen Fall an. Solche Fragen sollte man immer mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Es kommt auf den "Reservierungsvertrag" an. Und wenn Du Notare, Rechtsanwälte oder Makler etwas entwerfen lässt wollen die natürlich später auch ihrer Kosten erstattet haben. Spitzfindige Makler unterscheiden da zwischen "Kosten" und "Vermittlungsgebühr" (Courtage), wenn also keine Vermittlungsgebühr entsteht musst Du trotzdem die "Unkosten" tragen.

Und denk daran: Es gibt nicht "meinen Notar" oder "deinen Notar", sondern nur den Notar, der die Verträge beurkundet. Der muss deshalb neutral sein und nicht die Interessen einer Partei vertreten, auch wenn Du als Käufer ihn beauftragst. Deine Interessen kann nur ein von Dir beauftragter (und bezahlter) Rechtsanwalt oder Sachverständiger vertreten.

ein notartermin wird erst gemacht, wenn man sich fest entschlossen hat, das haus zu kaufen... wenn der termin storniert wird, weil der käufer absprint, zahlt natürlich der "abspringende" alle unkosten, also auch den notar...........

Ceyhunsan 
Fragesteller
 08.12.2013, 11:37

WOW. Danke. Super schnelle Antwort.

Ein Notartermin wurde noch nicht vereinbart. Also könnte ich hier ohne bedenken den Reservierungsauftrag unterschreiben?

Karambole  08.12.2013, 11:42
@Ceyhunsan

ich kann den vertrag nicht ganz lesen.. ist zu klein und ich bin kein rechtsanwalt und rechtsberatungen via internet sind verboten...

Ceyhunsan 
Fragesteller
 08.12.2013, 11:45

Was mich noch zusätzlich stutzig macht ist der folgende Satz:

"Der Autraggeber (also ich) bevollmächtigt XYZ, das beurkundende Notariat, Ferdinand Ferdi, Oldenburg mit der Fertigung eines Kaufvertrages zu beauftragen."

Ich denke mir, dass das Notariat auch von was leben muss und so einen Kaufvertrag nicht einfach kostenlos erstellt, oder?

Karambole  08.12.2013, 11:56
@Ceyhunsan

will dir nicht zu nahetreten, aber du hast gar keine ahnung vom hauskauf, hm?

DU bezahlst als käufer das notariat.. und den kaufvertrag.. und DU hast als käufer auch das recht, das notariat auszusuchen.

Ceyhunsan 
Fragesteller
 08.12.2013, 12:07
@Karambole

ja sorry... aber ein Hauskauf passiert nicht alle zwei Jahre mal... das ist eine einmalige Entscheidung und hier möchte ich nichts machen, was ich dann später total bereue.

Ich dachte das mir hier eventuell weitergeholfen werden kann.

Können hier für mich im Nachgang, wenn ich doch abspringen sollte, Kosten entstehen?

Karambole  08.12.2013, 12:13
@Ceyhunsan

als käufer hast du einen notar.. stelle dem alle fragen...