Renovierung nach Erbausgleich unter Geschwistern?
Hallo,
da meine Mutter letztes Jahr mit Ihrer Schwester einen Erbausgleich unter Geschwistern geschlossen hat und Sie dadurch das Haus ganz bekam, in dem auch meine Großmutter und meine Großvater mit lebenslangem Wohnrecht leben, musste einiges renoviert werden.
Nun wurde auch der Balkon meine Oma renoviert, da er undicht war.
Nun haben sich meine Großeltern und meine Mutter darauf geeinigt, dass meine Oma einen Teil der Kosten trägt und meine Mutter behauptet, dass dies rechtens sei, obwohl es doch zu der Grundmasse ihres Hauses gehört, weshalb Sie später meine Tante auszahlen müsste..
Nun zu meiner eigentlichen Frage: da mein Vater alles selbst bearbeitet hat, von Kalender, über Platten abschlagen, neue Platten auflegen etc würde ich gerne wissen, ob bei der späteren Berechnung die Arbeitsleistung meines Vaters muteinbezogen wird und wenn ja, mit welchem Faktor beziehungsweise zu welchem Preis.
Wie würde das generell ausgeglichen beziehungsweise berechnet werden?
Schreibt sich der Balkon auch im Zeitablauf ab?
Lieber Gruß,
M.
3 Antworten
Kennst du den Vertrag? So wie du schreibst, halte ich dies schon für fragwürdig. Wenn die Mutter bereits Eigentümer des Hauses ist, die Großeltern ein Wohnrecht haben: dann sollte das Haus bereits ausbezahlt sein und die Schwester hat auf ein Pflichtteil am Haus verzichtet. Wäre mal die Vorgehensweise in den meisten Fällen.
Die Arbeitsleistungen deines Vaters? Nur wenn er deiner Mutter jetzt eine Rechnung schreibt. Mama hätte ja auch eine Firma beauftragen können und damit das Familienbudget geschmälert.
Inwieweit die Schwester hier beim Tod der Oma nochmals einen Ergänzungsanspruch stellen könnte, weil Oma jetzt deiner Mutter Geld schenkt? Abwarten, Vertrag lesen, vielleicht hat Oma sich ja auch irgendwie hierzu verpflichtet.
so in etwa dachte ich es mir. Im Moment ist die Renovierung eine Entscheidung deiner Mutter. Streng ausgelegt auch kostenmäßig zu Lasten deiner Mutter. Die Oma hat nur noch die typischen Pflichten eines Mieters ( pflegsam umgehen, Schönheitsreparaturen). Wie die Oma dies im Innenverhältnis mit deiner Mutter regelt, ist egal.
Stirbt Oma nächstes Jahr, Schwester stellt fest, dass 10.000€ vom Konto der Oma fehlen, wirft dies evtl. Fragen auf. Steht und Fällt alles mit dem Verhältnis zwischen den Schwestern. Stirbt Oma erst in 10 Jahren ist das Thema sowieso erledigt. Stirbt Opa und das Konto war der Oma allein, nochmals andere Konstellation.
Die Arbeitsleistung deines Vaters spielt hier keine Rolle. Evtl könnte man die Stunden deines Vaters notieren und von der Oma unterschreiben lassen. Ob es Sinn macht?
Danke Dir für die ausführliche Antwort:)
Gerne:) Danke für den Stern.
Nur noch eine Frage: was meinst du alles steht und fällt?
der Vertrag kann ja nachträglich nicht dadurch nichtig werden?
wir müssten nur im Falle eines Falles der Schwester die Hälfte des abgeschriebenen Wertes geben?
nö am Vertrag geschieht nichts mehr. Wenn er rechtskräftig ist, ist er bindend.
Steht und fällt: ob man sich wegen zB 5000€ einig wird oder vor Gericht streitet.
Es geht nur noch um die finanzielle Auseinandersetzung der Schwestern nach dem Tod der Großeltern.
Die Arbeitsleistung von deinem Vater wird nicht mit einbezogen. Er lebt dort aber ja auch mietfrei, oder?
Dazu müsste man erstmal wissen, was in dem Vertrag geregelt wurde!
Um alles mal zu präzisieren: Meine Mutter blieb in dem Haus meiner Großeltern mit meinem Vater wohnen, da aber ihre Schwester zahlreiche Zuwendungen erhielt, wurden diese zusammenaddiert und damit ausgeglichen, dass meine Tante auf den Rest des Hauses verzichtet, im Gegenzug muss meine Mutter bei der Erbteilsberechnung auf die Zuwendungen verzichten.
Im vertrag steht, dass meine Oma zu Arbeiten in der Wohnung verpflichtet ist, sprich die Wohnräume. Der Balkon liegt aber direkt an der Wohnung und über der von meinem Großvater genutzten Garage.
Meine Mutter meinte, da Oma den Balkon auch gemacht haben wollte, würden die sich die Arbeit eines Handwerkers ersparen.
Danke nochmals für obige Antwort!