Ablauf der Kontoauflösung im Todesfall?
Hallo,
leider ist meine Oma vor circa 1 Monat verstorben. Sie hat einen Partner hinterlassen der sein eigenes Konto hat und nicht der Vater ihrer Kinder ist.
Meine Oma hat ein Testament wo ausdrücklich beschrieben ist, das im Todesfall ihr Lebenspartner alles erbt. Sollte ihr Partner vorher versterben bekommen 2 Kinder von ihr das Erbe und das 3te Kind ist enterbt,
Nun benötigt meine Tante angeblich von ihren beiden Geschwistern eine Vollmacht so dass, das Konto aufgelöst werden kann.
Auf dem Konto ist sehr viel Geld und meine Mutti bekommt keine Einsicht von ihre Schwester. Die beiden Schwestern von meine Mutti verstehen sich super, jedoch ist meine Mutter bei den beiden nicht sehr beliebt.
Da meine Mutti jedoch nicht enterbt wäre, jedoch die eine Tante, haben wir den Verdacht das hier was nicht richtig laufen wird. Deshalb wird meine Mutti noch keine Vollmacht aushändigen...
Wenn das Konto aufgelöst wird, müssen dann alle Kinder wirklich eine Vollmacht schreiben? Und wo geht das Geld hin? Darf die Bank das Geld nur an meinen Opa überweisen da er der alleinige Erbe laut Testament ist? Oder kann meine Tante das Geld auf ihren Konto überweisen lassen?
Meine Mutter ist fix und fertig und möchte sich Montag bei sämtlichen Ämtern informieren. Ich dachte ich bekomme vielleicht schon mal vorher etwas raus.
Lieben Gruß Stephan
12 Antworten
Sie sollte sich eher an einen Anwalt für Erbrecht wenden.
Und ja, ihr steht als Erbin eine Einsicht in sämtliche Unterlagen zu.
Der Erbverwalter, in eurem Fall scheinbar eine Schwester muß aufschlüsseln welches Vermögen vorhanden ist Finanziell und Gegenständlich, welche Kosten entstanden sind, Beerdigung Weiterlaufende Mieten, Abbos, die nicht sofort gekündigt werden können etc.
Alles gegeneinander aufrechnen und die Erben dementsprechend Auszahlen.
Und ja, um das Konto aufzulösen braucht der Erbverwalter von allen Erben das Einverständnis.
Sie ist keine Erbin- sind hat nur die Möglichkeit, den Pflichtteil zu fordern!
Es ist hier kein Grund ersichtlich, warum deine Tante eine Vollmacht für irgendwas benötigen sollte, denn laut Testament wird weder sie noch aktuell deine mutter Erbin, sondern nur der Lebenspartner!
Hmmm, wer Pflichtteil bekommt, darf dem Haupterben in die Tasche greifen. Also löst auch die Tante nix auf.
Anspruch haben nur die Erben, welche im Testament benannt wurden, und sofern sie noch leben. Sollten sie vor dem Erbfall verstorben sein, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, sofern im Testament nichts Anderes festgelegt wurde.
Die Bank wird erst etwas unternehmen können, wenn entsprechende Erbscheine vorgelegt werden - und zwar von jedem Erben. Sind mehrere Erben vorhanden, muss von jedem Erben eine entsprechende Vollmacht zur Kontoauflösung vorliegen.
Im Übrigen wird auch das Nachlassgericht sehr genau darauf achten, dass alles korrekt abläuft. Das betrifft auch eventuelle Pflichtteilansprüche.
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann hier weiterhelfen.
Deine Mutter sollte ihrer Schwester gar nichts unterschreiben- und die Tante kann auch nichts mit dem Konto machen. Die Bank sollte informiert werden, wer der Erbe ist, nämlich der "Opa"! Und nur der darf handeln.
Beruhige deine Mutter, ihr könnt auch beim Nachlassgericht nachfragen, die werden das bestätigen.