Reifengröße nicht im schein aber in der ,, EG-übereinstimmungsbescheinigung"?

4 Antworten

maßgeblich ist die freigabe, die der hersteller bei der musterzulassung für diesen fahrzeugtyp und alle zulässigen größen erhalten hat.

heute wird nur noch eine sog. "standard-bereifung" eingetragen. jeder reifenhändler und auch die marken-werkstatt wird dir beim wechsel von sommer- auf winterreifen oder umgekehrt keine größe aufziehen, die nicht freigegeben ist. die haben alle zugriff auf diese größen, die in einer datenbank hinterlegt sind.

und nur aufgemotzte clan-karren werden auf der straße von der polizei auf zulässigkeit aller teile, z.b. schalldämpfer, motorleistung und bereifung geprüft, nicht aber "otto normalverbraucher" mit seinem volkswagen, auch wenn es ein dicker suv ist.

auch beim tüv wird es keine probleme geben, wenn der prüfer eine andere größe am auto findet, als in der zulassung aufgeführt ist.

Im Schein steht nur noch die kleinste Reifengrösse, für alles andere ist das COC-Papier zuständig.

MichaelSAL74  28.08.2021, 11:21

bzw die Größe mit der das Auto vom Band läuft

Beide Größen sind möglich. Der Reifen 275/45/20 hat einen Abrollumfang von 229,7cm., der Reifen der Größe 255/55/18 hat einen Abrollumfang von 224,3cm.

Bei der Winterbereifung ist der im Tacho angezeigte Wert 102 km/h bei tatsächlichen 100 km/h. das ergibt eine zulässige Abweichung von 2%

In kleinen Schein stehen schon lange nicht mehr die freigegebenen Reifengrößen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung