Regelung Pfandrückgabe Kästen

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Das worauf sich deine Annahme bezieht (Materialien), bezieht sich nur auf Einwegflaschen. Das sind die mit dem DPG-Pfandlogo über dem EAN.

Nur die Rücknahme des Einwegpfandes ist in der Verpackungsverordnung (§9 VerpackV) geregelt. Für Mehrweg, wo Bierkästen zu zählen, gibt es keine "gesetzliche" Regelung. Hier wird alles genau so gehandhabt wie es schon immer war.

Das heißt: Jeder Markt brauch nur das zurücknehmen was er auch verkauft. Was Flaschen betrifft, so müssen diese in Form (inkl. eventuellen Prägungen), Farbe und Größe den Flaschen entsprechen die der Markt auch verkauft. Marke/Etikett spielen hierbei keine Rolle. Was Kästen betrifft, so müssen diese in Marke und Größe (z.B. 11er, 20er etc.) dem entsprechen, was der Laden auch verkauft.

Der Hintergrund ist, dass die Händler selbst i.d.R. auch nur das wieder loswerden was sie auch geliefert bekommen, bzw. ein eventueller Zwischengetränkegroßhändler anbietet, da die Mehrwegkisten ja an die entsprechenden Abfüller/Brauereien zurückgehen.

Beispiel: Kommt ein LKW von Warsteiner und liefert volle Kisten, dann nimmt er auch nur leere Warsteinerkisten mit. Mit Kästen von Krombacher, Sternburg und Oettinger kann Warsteiner nichts anfangen, ebenso wenig mit geprägten Flaschen von Radeberger, Hasseröder oder Veltins. Hat ein Laden also die letzten 6 Beispielbiere nicht im Sortiment, so muss er diese auch nicht zurück nehmen.

Wenn du bei Netto (rot?) jetzt z.B. Gutshaus oder Falkenfelser gekauft so muss Rewe diese auch nicht zurücknehmen, weil dies Biere (Kästen) sind die es auch nur bei Netto gibt.

Hallo,

seit der Neuregelung, dass auch auf Wegwerfflaschen, die Kohlensäure enthalten, Pfand erhoben wird, ist das Chaos (fast) perfekt.

Sicher gilt:

  • Was verkauft wird, muss auch zurückgenommen werden (bezogen auf die Flasche/Contäiner/Kasten)
  • Wieder verwendbare Flaschen (wenn diese Marke im Angebot ist)
  • Wegwerfpfandflaschen (sofern sie Kohlensäure enthielten), egal welchen Fabrikats oder Marke, wenn sie in D gekauft und etikettiert wurden

Dazu wurden die Vignetten auf den Etiketten geschaffen, nach denen auch der Händler entscheidet.

Auch die Pfandhöhe wurde natürlich geregelt.

Ausnahme bilden kleine Getränkehändler, die ein kleines Erfrischungsangebot bereithalten. Diese müssen nicht alle "Wegwerfpfandflaschen (sofern sie Kohlensäure enthielten)" annehmen, sondern nur diese, die sie selbst verkaufen.

Nachweise (ohne "www.", wegen der hier geltenden Einschränkungen, Links betreffend):

buzer.de/gesetz/3971/a55145.htm
mehrweg.org/einkaufen/pfand/

Grüße aus Leipzig

Jooge 
Fragesteller
 07.06.2014, 00:15

Hallo, danke zunächst für deine Antwort. Ich vermute, dass einige Fehler drin stecken:

"Wieder verwendbare Flaschen (wenn diese Marke im Angebot ist)" Ob die Marke, die ich zurückgeben möchte im Angebot des Supermarktes ist, spielt keine Rolle.Ein Geschäft, dass Krombacher aber kein Bitburger im Angebot hat, muss trotzdem Bitburger Flaschen zurücknehmen.

"Wegwerfpfandflaschen (sofern sie Kohlensäure enthielten), egal welchen Fabrikats oder Marke, wenn sie in D gekauft und etikettiert wurden" Das ist auch nicht richtig. Aldi muss keine Wegwerfpfandflaschen von Lidl aus Glas annehmen.

In meiner Frage ging es ja aber gar nicht um Flaschen, sondern um Kästen! Jooge

AlterLeipziger  07.06.2014, 00:25
@Jooge

Gut, ich habe weitschweifig, das "Pfandgesetz" dargestellt.

Im Einzelnen:

"Wieder verwendbare Flaschen (wenn diese Marke im Angebot ist)" Ob die Marke, die ich zurückgeben möchte im Angebot des Supermarktes ist, spielt keine Rolle.Ein Geschäft, dass Krombacher aber kein Bitburger im Angebot hat, muss trotzdem Bitburger Flaschen zurücknehmen.

Falsch, wenn der Markt dies macht, ist es Kulanz, kein MUSS!

"Wegwerfpfandflaschen (sofern sie Kohlensäure enthielten), egal welchen Fabrikats oder Marke, wenn sie in D gekauft und etikettiert wurden" Das ist auch nicht richtig. Aldi muss keine Wegwerfpfandflaschen von Lidl aus Glas annehmen.

Falsch, es gibt keine Wegwerfpfandflaschen aus Glas.

Bezogen auf Deine Frage war aber bereits mein Satz:

Was verkauft wird, muss auch zurückgenommen werden (bezogen auf die Flasche/Contäiner/Kasten)
Jooge 
Fragesteller
 07.06.2014, 00:39
@AlterLeipziger

"Falsch, es gibt keine Wegwerfpfandflaschen aus Glas"

junkfoodtaster.com/wp-content/uploads/00308_5-768x1024.jpg

Den Rest kläre ich morgen auf.

Jooge

Cokedose  07.06.2014, 06:40
@Jooge

Richtig: Lidl hat Einweg-Pfandglasflaschen im Sortiment.

Richtig, nimmt ein Geschäft Bitburger-Flaschen zurück, obwohl es keine verkauft, so geschieht dies aus Kulanz, da Bitburger-Flaschen Individualflaschen (mit geprägtem Schriftzug) sind. Bei Einheitsflaschen der gleichen Art, z.B. Longneck-Flasche spielt das Etikett keine Rolle. Wer Krombacher verkauft kann auch Warsteiner zurücknehmen.

Falsch: Ob das Getränk kohlensäurehaltig ist oder nicht, spielt schon seit Jahren keine Rolle mehr, genauso wenig wie diätische Getränke.

Ich dachte immer, man stellt den Kasten MIT den Flaschen in den Automaten. Weiß aber leider nicht, ob die Kästen annehmen müssen von Herstellern, die sie selbst nicht führen. Sorry.

Jooge 
Fragesteller
 07.06.2014, 00:09

Habs natürlich erst mit den leeren Flaschen probiert. Kam zurück. Dann die Flaschen einzeln rein. Den Kasten hat man mir nicht abgenommen.