Wo kann ich Pfandflaschen von der Flaschenpost zurückgeben?

6 Antworten

Die sog. Normbrunnenflaschen hat eigentlich fast jeder gut sortierte Super- und Getränkemarkt im Sortiment und sie nehmen sie in der Regel auch alle zurück. Also schau dich einfach noch mal in den Märkten um ob du Flaschen derselben Form, Größe und Farbe im Sortiment entdeckst. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten Rewe, Edeka und Real-Märkte auch solche Flaschen im Sortiment haben (braune Kästen). Die Marke auf dem Etikett spielt hierbei keine Rolle, da es sich um eine Mehrwegflasche handelt und hier allein die Flasche selbst relevant ist. Eine grundsätzliche Rücknahmepflicht für Mehrweg gibt es jedoch nicht. Wenn sie also dennoch die Rücknahme verweigern, dann musst du das leider so hinnehmen.

Nein, ich dürfe die noch nicht mal in den Glascontainer werfen - wäre eine Ordnungswidrigkeit und könnte bis zu 10 Euro pro Flasche Strafe betragen.

Das ist absoluter Unsinn. Keine Ahnung wie die auf solch einen Quatsch kommen. Warum sollte es eine Ordnungswidrigkeit sein eine Glasflasche in einen Glascontainer zu werfen? Dafür sind die Dinger da. Das ist deren Sinn und davon leben die Recyclingfirmen. Wirf sie rein und fertig.

tiefenforscher  19.06.2019, 23:59

User 'Cokedose' ist ja eigentlich mein sehr geschätzter Lehrer in Pfandangelegenheiten, aber hier gibt es doch mehrerlei zu bedenken: 1. Das Eigentum an Mehrweg-Pfandflaschen geht keinesfalls automatisch an den Erwerber des Getränks über. 2. Es kann nicht korrekt sein, wenn einer Flaschen, die ihm gar nicht gehören, zur Wertstoffverwertung in den Container wirft. 3. Warum aber sollte dann jemand, der solche Flaschen danach aus dem Container herausholt und durch 'Pfandabgabe' dem Eigentümer wieder zukommen läßt, sich wegen Diebstahls möglicherweise strafbar machen?

Cokedose  20.06.2019, 15:34
@tiefenforscher

Da hast du zwar im Grunde auch recht, aber das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun. Mit geht es in diesem Absatz allein darum, dass Glas, in einen dafür ganz genau dafür vorgesehenen Glascontainer zu werfen, keine Ordnungswidrigkeit sein kann. Ungeachtet der Herkunft des Glases.

Das Eigentum an Mehrweg-Pfandflaschen geht keinesfalls automatisch an den Erwerber des Getränks über.

Jein...

Hier muss zwischen Einheitsflaschen und Individualflaschen unterschieden werden. Einheitsflaschen sind diejenigen, die von verschiedenen Herstellern genutzt werden und Individualflaschen sind diejenigen, welche nur von einem bestimmten Hersteller verwendet werden, wo in der Regel auch das Firmenlogo eingeprägt ist. Ein Hybrid aus beiden sind beispielsweise die Brunnenflaschen. Sie werden zwar von verschiedenen Herstellern genutzt, Eigentümer ist aber "Deutscher Brunnen".

Und genau hier liegt der Unterschied. Während bei den Individualflaschen zweifelsfrei der Inverkehrbringer und somit Eigentümer feststellbar ist, ist dies bei Einheitsflaschen nicht der Fall. Somit kann auch kein eigentlicher Eigentümer festgemacht werden, wodurch das Eigentum an der "Pfand"flasche auf den Käufer übergeht. Denn irgendeinen Rechtsanspruch / irgendeine Rechtsverpflichtung hätte man nur gegenüber dem Eigentümer der Flasche. Das Pfand aus den Einheitsflaschen ist somit, aus rein rechtlicher Sicht, eigentlich ein Kaufpreis. Demnach kann der Käufer dieser Flasche damit anstellen was er möchte.

Es kann nicht korrekt sein, wenn einer Flaschen, die ihm gar nicht gehören, zur Wertstoffverwertung in den Container wirft.

Es ist dem Sinn, der hinter dem Mehrweggedanken steckt sicherlich nicht dienlich, aber verboten ist es dewegen nicht. Mit Ausnahme der Individualflaschen. Zwar ist hier das Vergehen nicht das Einwerfen als solches was geahndet werden kann, aber der daraus entstehende Anspruch des Eigentümers auf Schadensersatz zum Beispiel.

Warum aber sollte dann jemand, der solche Flaschen danach aus dem Container herausholt und durch 'Pfandabgabe' dem Eigentümer wieder zukommen läßt, sich wegen Diebstahls möglicherweise strafbar machen?

Ich persönlich finde das auch nicht unbedingt fair, aber wie soll der Gesetzgeber das anders regeln? Er kann nicht nach Gegenstand, Alter, Ort, Motiv oder dem Wetter differenzieren. Er kann nur pauschale Grundsätze festlegen. In diesem Fall lautet dieser eben:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Flasche ist eine bewegliche Sache. Sie ist fremd, da sie dem Entsorger gehört. Sie wurde dem Entsorger und somit Eigentümer (mit Ausnahme der Individualflaschen) weggenommen, womit der "Täter" sie sich rechtswidrig zugeeignet hat. Es ist rechtswidrig, da es gegen den Willen des Eigentümers geschah.

Es erfüllt also alle Tatbestandsmerkmale und auch den Vorsatz, da er beim Cointainer ja eine gewisse Hürde überwinden muss, was dadurch bekräftigt wird, dass er Hilfsmittel verwendet die er gezielt für diesen Vorgang mitgenommen hat. Es wird ihm also niemand abkaufen, dass er vollkommen irrtümlich ein Werkzeug mitgekommen und in dem Container herumgefischt hat und ganz zufällig nur Pfandflaschen geangelt hat.

Die Gesetze sind halt so. Sie sind eindeutig und gelten für jeden, egal was die Hintergründe sind.

tiefenforscher  22.06.2019, 22:34
@Cokedose

Bei meinen Beiträgen ist ist in der Regel Ironie mit im Spiel, gelegentlich auch schon Sarkasmus, seltener sogar Bosheit. Hier ohne all das: Danke für die ausführliche und - wie immer - sachkundige Behandlung dieses Randthemas, das ja wohl nur Jurastudenten wirklich beschäftigen wird.

Cokedose  23.06.2019, 22:07
@tiefenforscher

Lustigerweise hatte mir an anderer Stelle jemand vor dir einen Link von derselben Website genannt. Dafür, dass er von einer Anwaltsseite stammt, war der verlinkte Beitrag überraschend schlecht. Teils falsch, teils zu pauschal und teils echt Unsinn. Ich habe den dann mal etwas zerpflückt:

https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-in-einem-e-center-glas-pfandflaschen-abgeben-wenn-man-sie-dort-gekauft-hat-im-pfandautomaten-abgeben-meine-ich#comment-212901913

Der von dir ist zwar deutlich besser geschrieben, aber auch nicht ganz fehlerfrei. Aber interessant, dass sich überhaupt mal jemand dieses Themas angenommen hat.

Auch Endver­braucher müssen Pfand­becher, -gläser oder -flaschen, die besonders gekenn­zeichnet sind und deutlich einem Eigentümer zuordnet werden können, beim Verkäufer zurückgeben.

Das ist Quatsch. Denn ein Rechtsanspruch bzw. eine Rechtsverpflichtung besteht nur gegenüber dem Eigentümer. Das heißt, dass man im Grunde nur verpflichtet ist es dem Eigentümer zurückzugeben. Der Händler ist nur ein Zwischenmann der die Sache erleichtet, aber man ist dem Händler gegenüber diesbezüglich zu nichts verpflichtet.

Pfand­fla­schen unter­liegen der gleichen Syste­matik wie Gläser, Becher und Krüge. Indivi­duell gestaltete Pfand­fla­schen mit Prägung gehören auch nach dem Verkauf der Getränke dem Hersteller. Er hat auch ein Recht darauf, sie zurückzube­kommen.

Das betrifft nur Mehrweg, nicht Einweg. Die Einwegverpackung kauft man mit dem Produkt. Außerdem gehen die nicht an den Hersteller zurück, sondern werden recycelt.

 Bei Einheits­fla­schen hingegen muss nur die gleiche Anzahl zurückgebracht werden.

Abgesen davon, dass Einheitsflaschen gar nicht zurückgebracht werden müssen, weil man sie rein rechtlich kauft, ist die Bemerkung "nur die gleiche Anzahl" irrelevant und Unsinn.

Rechts­anwalt Rotter infor­miert: „Handelt es sich um ein billiges Einheitsglas, dessen Einkaufs­preis niedriger ist als der gezahlte Pfand­betrag, so kann man theore­tisch die Scherben zurückbringen und vom Verkäufer verlangen, dass er die Differenz zwischen Einkaufs­preis und Pfand­betrag auszahlt. 

Solch ein Schwachsinn und dazu noch von einem Anwalt.

Wie gesagt, bei Einheitsflaschen erwirbt man die Flaschen rein rechtlich, weil man hier keinen ursprünglichen Eigentümer festmachen kann. Das heißt, wenn man die Flasche kaputt macht, ist es sein eigenes Pech. Wäre dem nicht so, dann wäre es noch größerer Unsinn, wenn man für Scherben noch einen Differenzbetrag bekommen würde. Ganz im Gegenteil, man wäre gegenüber dem Eigentümer zum Schadensersatz verpflichtet, weil man ja sein Eigentum beschädigt/zerstört hat.

Fazit: Alle Getränkebehälter, für die man Pfand gezahlt hat, müssen zurückgegeben werden: Den Pfand­betrag zu zahlen bedeutet nicht, dass man das Gefäß gekauft hat.

Wie gesagt, das stimmt so pauschal nicht, sondern hängt von der jeweiligen Art ab. Insbesondere auf Einweg trifft das nicht zu.

Die Pfand­fla­schen, -gläser oder -becher müssen aller­dings nur dann beim Verkäufer zurückgegeben werden, wenn sie indivi­duell gestaltet sind und erkennbar ist, wem sie gehören. Einheits­fla­schen können überall abgegeben werden, wo es solche Flaschen im Handel gibt.

Tja, zu diesem wirren Inahltssalat fällt mir auch nichts mehr ein.

Um was für Flaschen (Größe, Farbe, Form) handelt es sich denn? "Deutscher Brunnen" klingt nach den Standard-Wasserflaschen für 0,7 oder 0,75 l. Diese sollte z.B. jeder normale Getränkemarkt oder jeder andere Händler, der auch Flaschen dieser Form und Größe verkauft, zurücknehmen.

Ganz einfach: In einen Laden gehen, wo die Marke verkauft wird, die müssen die zurücknehmen. Haben die eine solche Flasche nicht im Sortiment, dann müssen die diese auch nicht zurück nehmen ;)

blacksheepkills  19.06.2019, 11:05

Ja, so weit war der Fragesteller ja auch schon. Aber schön das du es nochmal für die ganz blöden hier unter uns wiederholt hast...

TW1920  19.06.2019, 11:11
@blacksheepkills

Naja, es steht die Lösung doch im Text. Die Supermärkte haben die nicht im Sortiment. Dann erkundigt man sich halt über einen Getränkemarkt der die im Sortiment hat... Ich weiß nicht, weshalb heute niemand mehr selbst denken kann und alles Durchgekaut in den Magen gepumpt werden muss...

blacksheepkills  19.06.2019, 11:17
@TW1920

Gut, das verstehe ich allerdings auch nicht :)

Naja, wenn ich von 20 Flaschen ausgehe mit 15 Cent Pfand, dann wären das 3€ Pfand. Für die 3€ kann ich maximal 30km fahren ohne am Ende drauflegen zu müssen. Rechne ich mir dann noch die Zeit usw wird es wohl am günstigsten sein die Pullen in die Tonne zu werfen...

TW1920  19.06.2019, 11:23
@blacksheepkills

Naja, sofern man die Vorschriften nicht so genau nimmt - ja. Ich hab nur die Frage des FS beantwortet. Aber dem FS geht es auch weniger um das Geld, sondern er wollte ja wissen, wie es rechtlich einwandfrei zu lösen wäre ;)

Und ja, dein Tipp mit dem Glascontainer wenn keine hinschaut wäre eine einfache und dennoch ökologisch annehmbare Lösung. Aber vielleicht ist ja in 1-5km Umkreis ein normaler Getränkemarkt?

blacksheepkills  19.06.2019, 11:52
@TW1920
Naja, sofern man die Vorschriften nicht so genau nimmt - ja.

Wenn es nach Vorschrift gehen soll, dann die Flaschen zertrümmern. Dann darfst du sie im Hausmüll entsorgen :)

Soweit ich weiß muss der Verkäufer diese Flaschen zurücknehmen und ggf. dir den Pfand auszahlen. Ich weiß davon durch meine Ausbildung habe mir den Verordnungstext aber nie komplett und gründlich durchgelesen.

Habe dir den Text aber mal raus gesucht. Kannst ja mit dem Text zusammen nochmal den Kontakt suchen.

https://web.archive.org/web/20180611215152/http://www.gesetze-im-internet.de/verpackv_1998/BJNR237900998.html#BJNR237900998BJNG000200311

Cokedose  19.06.2019, 21:08
  1. Die Verpackungsverordnung gibt es nicht mehr. Sie wurde am 01.01.2019 durch das Verpackungsgesetz abgelöst.
  2. Sowohl in der VerPackV als auch im VerPackG geht es ausschließlich um die Rücknahme von EINWEG-Verpackungen.
  3. Für Mehrweg gibt es keine grundsätzliche Rücknahmepflicht.

Also GDB-Flaschen solltest Du eigentlich in jedem Getränkemarkt zurück geben können.