Rechtsfrage: Parzellenverkauf ungültig - Käufer hat schon umgebaut, muss dies erstattet werden?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alle Investitionen, die den Wert der Parzelle auch jetzt noch erhöhen, oder die zur deren Erhalt notwendig waren sind dem Käufer zu ersetzen.

§ 994 BGB - Notwendige Verwendungen - dejure.org

§ 996 BGB - Nützliche Verwendungen - dejure.org

Caroelein 
Fragesteller
 21.04.2022, 13:55

Danke für deine Antwort. Geht es dabei um den Wert der Parzelle vor dem Verkauf? Sprich, sagen wir die Parzelle war ursprünglich 7000€ wert, er hat jedoch nur 3000€ gezahlt und so viel investiert, dass sie nun eigentlich 8000€ wert ist, sprich 1000€ mehr als vor dem Verkauf. Bedeutet also, wir müssten ihm die 1000€ erstatten?

Caroelein 
Fragesteller
 21.04.2022, 14:03
@AnglerAut

Und wie verhält es sich, wenn wir ja nun keine Wertermittlung vor dem Verkauf veranlasst haben? Wir können lediglich selber schätzen, wie viel sie ursprünglich vor dem Verkauf wert war. Allerdings sind ja nun bereits seine Änderungen durchgeführt worden, wodurch es sich nicht mehr ermitteln lässt.

AnglerAut  21.04.2022, 14:07
@Caroelein

Entweder ihr einigt euch oder ihr lasst das Thema durch ein Gericht klären. Dann kommen halt auf den Unterlegenen einen Haufen zusätzliche Kosten zu.

Caroelein 
Fragesteller
 21.04.2022, 14:43
@AnglerAut

Letzte Frage: gleichzeitig ist es ja eben so, dass er in dieser Zeit die Parzelle alleinig nutzen durfte und wir keinen Zugriff darauf hatten. Dürften wir dafür demnach auch eine Entschädigung (quasi Miete) verlangen?

AnglerAut  21.04.2022, 14:45
@Caroelein

Wenn der Käufer in gutem Glauben war, dass es seine Parzelle sei, dann nein.