Recht auf Wohngeld als Studentin?

4 Antworten

Wenn ihr beide noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium habt, dann würdet ihr so oder so vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Selbst wenn einer von euch schon einen Abschluss hätte und der andere zum Haushalt zählen würde, müsstet ihr erst einmal schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein.

Dazu müsste dann auch noch ein Mindesteinkommen vorhanden sein, dass wären dann min.80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ), also von dem, was euch ggf.bei Bedarf ohne eigenem Einkommen vom Jobcenter zustehen würde.

Als Faustformel kann man derzeit den vollen Regelsatz von 432 € für den Lebensunterhalt annehmen und das mal 2 Personen und nicht nur 389 €, die euch beim Jobcenter in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zustehen würde.

Dann würde z.B. noch die angemessene Warmmiete für 2 Personen von angenommen 500 € dazu kommen, dann würde der Bedarf bei angenommen um die 1360 € liegen und bei min.80 % müsstet ihr dann um die 1100 € an eigenem Einkommen haben.

Aus welchem Grund besteht kein Anspruch auf BAB - oder Bafög - und wie alt seid ihr ?

https://www.wohngeld.org/studenten.html

Unter gewissen Voraussetzungen haben auch Studierende Anspruch auf Wohngeld. Nur man muss dann ein monatliches Mindesteinkommen zur Verfügung haben ... sprich mindestens 80% des Bedarfs nach SGB II. Würde für Euch als Paar bedeuten 2 * 90 % des Regelssatzes I = 432 Euro = 778 Euro + angemessene Kosten der Unterkunft ( siehe https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/ und davon dann halt 80 %. )

Dabei gilt nur Du hast Anspruch auf Wohngeld - er maximal auf BAB bzw. ergänzenden elterlichen Unterhalt.

Kindergeld wird zwar beim Wohngeld als solches nicht berücksichtig .... allerdings darfst Du es zum Erreichen der 80 % einsetzen.

stellt doch einfach einen Antrag, dann wirst du sehen ob euch Wohngeld zusteht oder nicht!

Warum habt ihr keinen Anspruch auf BAföG oder BAB?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung