Rechnung nach 16 Jahren

21 Antworten

Klar muss das Studio Euch das erstmal beweisen! (Sonst könnte ja jeder kommen...) Allerdings wäre es von Vorteil, wenn ihr noch die passenden Schriftstücke (Vertrag, evtl. Quittung o.ä.) zur Hand habt.

JoachimWinters  19.03.2011, 21:18

Die Prüfung der Forderung ist offensichtlich bereits vor 16 Jahren erfolgt, denn sonst gäbe es keinen rechtskräftigen Titel, mit dem ein Gerichtsvollzieher beschäftigt wird.

Dem Inkasso mitteilen, dass du auf Zusendung der Kopie des Titels bestehst. Kann dieser nicht vorgelegt werden, bestehen auch keine Ansprüche. Versucht ein Gerichtsvollzieher zu vollstrecken, hat dieser den Titel. Dann bitte ihn, dir zur Klärung des Vorgangs eine Kopie des Vollstreckungsbescheides zuzusenden. Ich habe schon erlebt, dass ein Inkasso Zahlungen gefordert und auch erhalten hat. (Dem Schuldner war nicht mehr bekannt, dass ein Vollstreckungsbescheid existierte) Nach Zahlung der fast vollständig geforderten Summe wurde der Gerichtsvollzieher beauftragt, nochmals die gesamte Summe zu vollstrecken. Eine üble Sache. Es wurde zunächst zur Abwehr der Zwangsvollstreckung bezahlt und dann im Gegenzug die Klage eingereicht, um den Betrag zurück zu fordern.

So wie ich die Sache jetzt verfolgen konnte besteht kein Zweifel mehr daran, dass hier ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Auch scheint es sich hier nicht um laufende Beiträge sondern vielmehr um einen damaligen Vertrag zu handeln. Wenn hier nicht 16 Jahre eine Zwangsvollstreckung vorgenommen wurde, heißt das natürlich nicht, dass es die gerichtlich festgestellte Forderung nicht mehr gibt bzw. diese nicht mehr rechtskräftig sei! Die Hauptforderung sowie die Nebenforderungen verjähren bei einem Titel erst nach 30 Jahren. Die Zinsansprüche jedoch nach 3 Jahren zum Jahresende. Vorausgesetzt es haben bislang keine gerichtlichen Anträge statt gefunden. Somit scheint, um die Zinsen bereinigt, die Forderung auch nicht mehr so hoch zu sein. An Zinsansprüchen dürfte somit maximal eine Anspruch in Höhe von € 280,00 angefallen sein. Berechnet nach einem Zinssatz von 12% aus € 600,00 und das auf maximal 4 Jahre. Ich habe den Eindruck, dass hier die verjährten Zinsen voll berechnet werden. Zunächst einmal gilt es ein Kopie des Titels sowie eine um die verjähreten Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung zu verlangen. Diese Unterlagen dann überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

hallo thomas nach 16 jahren das ist ein witz. wobei mir es komisch vorkommt, ein gerichtsvollzieher hat den auftrag zu pfänden wenn vorliegt, dass ihre frau wieder geld verdient um "ihre schulden" zu bezahlen. bei einem fitnessstudio hat man einen vertrag gemacht. das heisst wenn, ihre frau nie gekündigt hat besteht der vertrag weiter und wurde von dem neuen besitzer mit übernommen.

wenn ihre frau ordnungsgemäss gekündigt hat, damals gab es noch zum nächsten Quartal oder weil sie weggezogen ist besteht kein vertrag mehr, wenn sie schriftlich gekündigt hat. leider müssen solche unterlagen nur 10 jahre aufgehoben werden, doch wenn eine pfändung vorliegt gibt es auch unterlagen, die nicht der gerichtsvollzieher hat sondern der ehemalige betreiber und der jetziger betreiber die müssen diese beweise haben. hat ihre frau kein kündigungsschreiben mehr? ich weiss eineblöde frage, aber wer weiss.

die andere möglichkeit ist auch, dass ihre ehefrau einen EV geleistet hat, dann hat der jetzige eigentümer das recht 30 jahre zu versuchen, das geld zu bekommen. nehmen sie sich einen anwalt ich denke bei so einer geldsumme ist es am besten - der regelt dies für sie. nach so langer zeit von 16 jahren ist es oft blöd beweise wieder zu finden, denn offensichtlich hat der neue betreiber nicht alle unterlagen, dann muss man auskünfte bei der bank und beim finanzamt holen denn es existieren jahr auch kassenbücher wo man nach vollziehen kann wer bezahlt hat - ein schwierige und teuere angelegenheit ein rechtschutz kann bei einem anwalt auch helfen. viel glück in ihrer sache liebe grüsse vivienne

JoachimWinters  19.03.2011, 21:14

selten eine so schlechte antwort gelesen:1. 16 jahre hin oder her - wenn die forderung tituliert ist, verjährt sie erst nach 30 jahren2. wenn es einen titel gibt, kommt es auf die begründung des anspruchs (kündigung ja oder nein usw.) nicht mehr an3. nicht der gläubiger muss zahlungen bewesen, sondern der schuldner4. zahlungsunfähigkeit bedeutet nicht, dass man nicht zahlen muss oder der anspruch sogar unberechtigt wäre5. die abgabe einer "ev" gibt niemanden das recht, "30 jahre zu versuchen, das geld zu bekommen" 6. warum sollte hier ein rechtschutz greifenfazit: lieber nichts als so einen müll antworten

Das ist verjährt. Es sein die haben einen Titel. Also seinerzeit einen Zahlungsbefehl erwirkt, dem Du nicht widersprochen hast. Ein solcher vollstreckbarer Titel verjährt erst nach 30 Jahren.

Livingstone  15.03.2011, 10:31

Ich sehe hier teilweise falsche Antworten, deshalb noch ein Zusatz - falls Du zwischenzeitlich da Zahlungen geleistet haben solltest -

Der sog. „Neubeginn“ der Verjährungsfrist ist in § 212 BGB n.F. geregelt. Die Verjährungsfrist beginnt hiernach erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt (vgl. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.) oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen wird (vgl. § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F.)