Ratenzahlungsgebühr zulässig?

5 Antworten

Yep.

Hast dir ja ziemlich lange Zeit gelassen wenn es zu Inkasso und Pfändung kam um mal zu reagieren. Hättest du frühzeitig was gemacht, wäre es möglich gewesen Teilen der Forderung zu widersprechen und diese zu vermeiden.

mepeisen  15.07.2017, 20:48

Dieses mal hast du so aber nicht Recht, Kevin.

Einigungsgebühren übernimmt jede Partei grundsätzlich erst mal selbst.

Es wäre klüger gewesen, die Hauptforderung in Raten direkt an Telefonica zu zahlen, statt an das Inkassounternehmen. So hätten die nämlich mangels Hauptforderung nichts weiter unternehmen können, denn kein Gericht in Deutschland erkennt diese vollkommen überzogenen Mahngebühren an - und da kann das Inkassounternehmen die Positionen auch mit irgendwelchen Namen bezeichnen, wie es will.

Da du jetzt an das Inkassounternehmen gezahlt hast, hast du die Forderung quasi anerkannt. Das einzige was dir bleibt, ist, dass du den Nebenforderungen schriftlich vollumfänglich widersprechen solltest mit dem Hinweis darauf, dass auch ein Inkassounternehmen einer Kostenminderungspflicht unterliegt.

kevin1905  13.07.2017, 14:07

Auch Reinigung und diverse Behandlungen die die normale Kasse nicht übernimmt interessieren mich hier sehr.

Bis hierhin war deine Antwort richtig.

Ein Schuldanerkenntnis bedingt aber der Schriftform. Konkludentes Handeln reicht nicht.

Auch schreibt der Fragesteller was von Pfändung, also gehe ich davon aus dass die Forderung inkl. Inkassoschwachsinn tituliert wurde, womit der Zug natürlich mehr oder weniger abgefahren ist.

Leider nennen die Fragesteller hier zumeist die Gesamtforderung statt die einzelnen Positionen inkl. RVG Bezeichung detailliert  aufzuchlüsseln.

allgemein

http://www.straetus-inkasso.de/faq/wie-hoch-sind-die-inkassokosten.html

aber dieser Artikel ist für dich hinsichtlich deiner Frage interessant. Siehe Punkt 12:

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

für dich wäre die "Ratenzahlungsgebühr" nur relevant, wenn du vorher den dort stehenden Punkten zugestimmt hast. Prüfe dies nach.

Übrigens ist das Schreiben "dürfen die denn das überhaupt" zulässig. Du bist selbst schuld wenn du so etwas zahlst ohne es zu prüfen.

Ich finde es auch schlimm wie hier mit Spitzfindigkeiten gearbeitet wird nur um den Leuten noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Aber es ist halt nur eine Grauzone.

EXInkassoMA  13.07.2017, 15:45

Wobei straetus ein inkassuburo ist und dort alles sehr wohlwollend formuliert ist ;-)

Eckengucker  15.07.2017, 13:01
@EXInkassoMA

auch wahr, aber eine tatsächliche Gebührenliste kann ich nicht finden

mepeisen  15.07.2017, 20:47
@Eckengucker

Weil das so nicht funktioniert.

Jede Partei zahlt die Gebühren für eine Einigung erst mal selbst. Und wenn man nicht auf eine Rateneinigung angewiesen ist und das zeitnah alles erledigen kann (sind nur 2 Wochen) hat das Inkasso auch keine Handhabe.

Ansonsten wäre maximal das RVG anzusetzen. Nach RVG könnten die 81€ OK sein.

hast du unterschrieben das du eine Ratenzahlung mit Ratenzahlungskosten möchtest? Falls ist es rechtens, falls nein nicht.

mepeisen  15.07.2017, 20:45

Korrekt. Und warum hat Geheim recht?

Weil die Kosten für einen Vergleich (darunter fallen die Rateneinigungsgebühren nämlich) immer zuerst jeder Partei selbst zufallen.

Ich würde dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. Ihre falsche Rechtsansicht interessiert mich nicht. Ich werde wie geplant den Rest am Monatsende überweisen. Hinsichtlich der Rateneinigungsgebühr werden Sie sich an die Gesetze halten (ZPO) und diese Gebühr bei ihrer Mandantin verlangen. Sobald überwiesen wurde, werden Sie mir unaufgefordert den entwerteten Titel binnen 14 Tagen im Original zusenden. Bei Weigerung werde ich einen Anwalt einschalten und mit seiner Hilfe die Herausgabe des Titels einklagen."

geheim007b  15.07.2017, 22:51
@mepeisen

auch der Gläubiger hat diese nicht zu tragen, es sei denn er hat diesen Weg vorher explizit gewünscht. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist in meinen Augen ein Vertrag zwischen Inkassobüro und Gläubiger und die benötigen nunmal eine beidseitige willenserklärung. Evt. streiten könnte man wenn das Inkasso eine Ratenzahlungsvorschlag schickt, und der Gläubiger ohne zu unterschrieben genau die Raten zahlt (evt. konkludente Zustimmung), war ja aber hier nicht der Fall. Der Schuldner hat raten gezahlt, das Inkasso hat diese angenommen. Damit hat man wiederum konkludent dem zugestimmt.. ohne Zusatzgebühren.

Geld schon abgebucht ?falls ja : Schieb per einschreiben (!) nach das die 500 expl zur Verwendung mit hauptforderung zu verwenden ist.Ansonsten erwartet Du Rücküberweisung (BGB 367.2)

Warum keinen Vergleich anschließend aushandeln ? ( d hätte St du schon vorher machen sollen. Wie ist dein score ?