Räumungsklage Beschluss.?

8 Antworten

Nein. Das Gericht setzte lediglich den Streitwert des Verfahrens zur Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten fest.

Für die Räumung benötigst Du ein "vollstreckbares Räumungsurteil" und auch einen Gerichtsvollzieher.

Nein, soo weit ist es noch lange nicht. Nun wurde erst mal nur der Streitwert Festgelegt. Danach werden die Gebühren für das Verfahren ermittelt.

Natürlich mußt Du warten, meist bis zu einem Urteil, aber das hat Dir doch bestimmt der Anwalt schon gesagt, oder ist das eine >Pfeife, weil hier gefragt werden muß?

Hallo, ich streite mich momentan mit meinem Mieter. Ich war beim Anwalt und eine Räumungsklage läuft. Heute hab ich einen Brief vom Gericht bekommen mit einem Beschluss das der Streitwert festgelegt wurde. Ist das Jetzt eine Entscheidung ?

 Ndein natürlich ist das keine Entscheidung bezüglich der Räumung.

Kann ich jetzt in die Räumlichkeiten und ihn rauswerfen ? 

Du kannst ih n weder jetzt noch nach einem rechtskräftigen Räumungsurteil rauswerfen.

Kann ich die Wohnung selbst Räumen oder macht das der Gerichtsvollzieher ? Passiert das sofort oder kriegt der Mieter noch mal einen Termin ? Der sitzt mir jetzt schon lange Genug auf der Geldbörse. Oder muss ich jetzt noch warten ?

Nach erfolgreichem Beschluss hat der Mieter noch  4 WochenZeit, etwas gegen das Urteil zu unternehmen. 

Danach kann muss/kann der Vermieter einen Gerichtsvollzieher beauftragen und wenn ich mich jetzt nicht irre dann meldet er sich mit einer Frist von 14 Tagen bei dem Mieter an.

Entweder der Mieter zieht dann freiwillig aus und übergibt die Wohnung oder der Gerichtsvollzieher lässt die Wohnung öffnen, bauftragt ein Speditionsunternehmen für das Räumen der Woh nunbg und das Einlagern der Möbel und übergibt anschließend dem Vermieter die Wohnung

Hier ein Link:

http://www.mietrecht.org/kuendigung/raeumungsklage-dauer-kosten-und-ablauf-mit-beispielen/

MfG

Johnny

Kann ich jetzt in die Räumlichkeiten und ihn rauswerfen ?

Mit BEIDEM würdest du Dich strafbar und schadenersatzpflichtig machen.

Wenn der Gerichtsvollzieher NACH der Räumung den Schlüssel aushändigt, darfst Du frühestens die Wohnung betreten.

Räumt der Mieter freiwillig, darfst Du die Wohnung betreten wenn er Dir den Schlüssel übergibt.

Entsprechende Räumungstermine werden Dir schon noch mitgeteilt. Das kann alles bis zu 1 Jahr dauern. GEDULD !

dakikz 
Fragesteller
 25.04.2015, 14:27

Ja aber der Beschluss vom Gericht? Die Streitwert Festsetzung ist das kein Urteil jetzt das die Klage durch ist ?

schoenegruene  25.04.2015, 14:29
@dakikz

Der Beschluss betrifft ausschließlich die Höhe des Streitwertes - nicht mehr und nicht weniger. GEDULD ! Das alles kann bis zu 1 Jahr dauern. So lange hast Du - egal ob der Mieter zahlt oder nicht - die Wohnung NICHT zu betreten - das wäre Hausfriedensbruch.