Prüft die Haftpflicht bei einem Kassenzettel ob der Artikel evtl. zurück gegeben wurde?

7 Antworten

Wenn eine Ware zurückgegeben wird, bekommt der Verkäufer den Kassenzettel zurück, bzw. die Rückgabe wird auf dem Kassenzettel vermerkt.

Weitere Auskünfte zu Fragen bezüglich eines Versicherungsbetruges gibt es von mir nicht.

die versicherung will den kassenzettel von dem kapputen ding haben und wird auch überprüpfen ob das ding mit absicht beschädigt wurde also braucht sie das kaputte ding

stellt sich auich die frage ob und wieviel sie bezshlt

wird nur der zeitwert bezsahlt nicht dass was es mal gekostet hat

was du da vorhast ist käse unn betrug

ausserdem wird es nicht klappen

lalelu22222 
Fragesteller
 13.10.2013, 17:33

um ein bisschhen klarheit hinein zu bringen. es geht um folgendes. Ich habe eine Sache gehabt, die mir ein Freund vor ca. 5 monaten kaputt gemacht hat, er sah auch ein dass er schuld hatte und meinte er würde sie ersetzen. die zeit verging und er kam leider nicht auf mich zurück, nun ist es kühl geworden und ich benötigte die Sache dringend, deshalb schrieb ich ihm, er brauchte ewig um zu antworten und war einfach sehr desinteressiert, somit habe ich die initiative ergriffen, und habe, weil ich sowieso in dem laden war, mir eine neue sache gekauft, somit erspare ich ihm auch den weg und den umstand, er hat nämlich kein auto. nun habe ich mir eine sache gekauft, die qualitativ besser ist, als die vorige, aber auch teurer, ich habe aber zu meinem freund gesagt, er müsse mir nur den mindestbetrag (70€) der sache zahlen, also dass ich nun eine bessere sache habe sei egal, denn das wäre ja meine entscheidung. Jetzt ist es nur so, dass sich ein umstand ergeben hat, dass ich die sache an sich garnicht mehr benötige, deshalb auch meine neue sache zurückgegeben habe. wenn ich ihm dass jezt aber sage will er mir sicher nichts zahlen. nun hab ich ihm nichts von der Rückgabe erzählt und er möchte nun den kassenzettel der neuen sache um ihn der versicherung zu geben. meine frage ist jetzt, da ich den zettel ja noch habe, ob ich den hergeben kann, ohne dass die versicherung in dem laden anruft und erfährt dass ich den artikel zurück gebracht habe. es wäre also eigentlich kein wirklicher betrug, mir steht das geld ja zu, ich benötige nur die sache nicht mehr, aber mein freund schuldet mir den betrag von 70 € ja trotzdem. geht dass ? Oder bringe ich mich da in schwierigkeiten ? PS: mit dem freund zu reden möchte ich vermeiden, aus privaten gründen, ich finde es schon unverschämt genug mich 5 monate warten zu lassen, ich möchte da nicht mit ihm diskutieren ode rmich noch mehr aufregen.

schaefchen5  13.10.2013, 18:34
@lalelu22222

naja das ding ist das sie wohl kaum im laden anrufen werden

aber sie werden die sache die kaputt ist sehen weollen die sie bezahlen sollen

die neue sache interessiert sie nicht

und von der sache die kaputt ist wollen sie den beleg haben

sie wollen einen nachweiss

den sonst könnte ja jeder kommen und einen zettel vorweisen

ich hoffe ich konnte dir jetzt helfen

und du bekommst bald eine neue jacke

und ich find du hast recht es ist dreist

jemanden so lange warten zu lassen

lalelu22222 
Fragesteller
 13.10.2013, 19:10
@schaefchen5

ich danke dir :) es ist eine Decke ;) aber ich möchte das einfach nicht so ausführen, weil die person evtl dasselbe googeln könnte wie ich und naja, wäre natürlich unpraktisch wenn sie auf denselben fall stoßen würde ;)

Die sache ist jetzt wohl gelaufen, denn den beleg für die kaputte decke, habe ich bei gott nicht mehr, das kaufdatum ist auch mehr als ein jahr her. :) mal sehen, ich hoffe dass es sich jetzt einfach löst

aber ich danke dir wirklich sehr

A kann das Ding ja nur mit Kassenzettel zurück geben. Und vom Laden wird der Kassenzettel dann in der Regel unbrauchbar gemacht, bzw. eingezogen. Somit kann man ihn ja dann nicht mehr der Versicherung einreichen.

lalelu22222 
Fragesteller
 13.10.2013, 17:16

eben genau dass ist in meiner situation nicht passiert, man hat den kassenzettel danach wieder unverändert bekommen, deshalb auch das gedankenspiel

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur den Zeitwert! Also wird A schon mal nicht den gesamten Preis der Neuanschaffung von der Versicherung bekommen. Vielmehr sollte A den Anschaffungsbeleg des beschädigten Dingens raussuchen. Denn nur danach und nach dem Alter des Dingens beurteilt sich der Schadenersatz

lalelu22222 
Fragesteller
 13.10.2013, 17:15

vielen dank :) Aber wenn die versicherung nun einen beleg bekommt, prüft sie ob nicht evtl eine erstattung stattgefunden hat? denn sonst könnte man die versicherungen ja total bescheißen ?

SaVer79  13.10.2013, 17:18
@lalelu22222

Die Haftpflichtversicherung ersetzt einen Schaden! Ob Du dann tatsächlich ein neues Dingens kaufst oder eben auf das Dingens verzichtest und dafür dann das Geld hast ist der Versicher egal. Denn Du hast dadurch ja nicht mehr als Du vorher hattest....musst eben entscheiden: lieber das Dingens oder den Zeitwert in Geld. Außerdem frage ich mich immer noch, was die Versicherung mit dem Kaufbeleg des neuen Dings will. Die brauchen den Kaufbeleg des kaputten Dings und evt das Ding selber

Die Haftpflichtversicherung ersetzt den Zeitwert für das zerstörte Gerät/Ding. Wenn kein Beleg vorliegt, kann der Wert ohne weiteres noch mal um 50 % gekürzt werden.

Selbstverständlich setzt das eine wahrheitsgemäße Schilderung voraus.