Privatverkauf - Käufer droht mit Anzeige. Was tun?
Hallo,
Ich habe aktuell folgendes Problem: Ich habe jemandem online ein Kleidungsstück zum Kauf angeboten und die Größe dazu angegeben. Nun sagt der Käufer dass es nicht passt und ich falsche Angaben gemacht hätte, er es zurückgeben will und das Geld erstattet bekommen möchte sonst gibt es eine Anzeige gegen mich.
Ich habe die gleiche Konfektionsgröße getragen und mir hat es super gepasst. Nach dieser Aussage von mir kam der Käufer dann noch mit dem Argument dass es außerdem von der Körpergröße her nicht passt. Diesbezüglich haben wir aber garnicht gesprochen, weder wie groß ich bin noch wie groß der Käufer ist.
Habe ich hier irgendwelche Rechte oder muss ich das Geld zurückerstatten?
Hoffe mir kann jemand helfen..
5 Antworten
Welcher Straftat sollst du dich denn schuldig gemacht haben, dass er dich anzeigen will? Wenn dann bewegen wir uns hier im Zivilrecht und da kann man auch entsprechend maximal zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Entsprechend kannst du die Sache da ganz entspannt ignorieren- vorausgesetzt, dass die von dir getätigten Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen.
Ich würde meinen Vorrednern recht geben, der Käufer kann gar nichts machen selbst wenn die Angabe falsch ist. Da es hier um einen Artikel geht der wahrscheinlich nicht mehr als 100€ Wert ist (ohne das 100€ eine Grenze für solche fälle wären) wird sich der Sache kein Mensch annehmen. Wenn man Zivielrechtlich klagen möchte muss man erst mal zu einem Anwalt, falls derjenige eine Rechtschutzversicherung hat, ist da sehr Wahrscheinlich eine SB von 150€ oder mehr drin, deswegen Lohnt sich das auf keinen Fall Ansprüche geltend zu machen.
Zum Glück sagen die Vorredner was anderes.
Lohnt sich der Stress?
Um wie viel Geld geht es bei diesem Streit.
Schreibe ihm, dass alle deine Angaben korrekt sind und dass du dir jede weitere Kontaktaufnahme verbittest.
Sollte er dich wirklich anzeigen, kannst du dem Ganzen sehr enspannt entgegensehen.
Wenn deine Angaben richtig waren, dann musst du nichts zurücknehmen.
Na, dann kannst du ja beweisen, dass du richtige Angaben gemacht hast. Der Rest ist nicht dein Problem.
Der Kauf ist über 8 Jahre her und über meinen Vater gelaufen. Ich glaube nicht dass er dazu noch irgendetwas vorliegen hat..
Welche Größe ist auf dem Kleidungsstück geschrieben?
Da ist eben kein Etikett dran gewesen.
Hmmm...naja...dumm gelaufen...
Also angegeben habe ich XL (so hatte ich das Teil damals bestellt) - getragen habe ich damals 44-46 und es hat mir super gepasst, sogar bisschen zu groß. Der Käufer sagt nun, dass er mit Größe 48 nicht reinpasst und das niemals ein XL sein kann. Habe sämtliche Größentabellen gecheckt um mich abzusichern, aber das ist überall etwas anders angegeben.