Privatsphäre / Ruhestörung ... Nachbar's Standuhr

3 Antworten

Schwer zu sagen, im Grunde darf natürlich Zimmerlautstärke natürlich nicht überschritten werden. Hier kann sie mit Ihrem Vermieter in Kontakt treten und eine Frist setzten und danach die Miete mindern, dass ihren Vermieter kein Verschulden trifft, spielt dabei keine Rolle, nur sollte man vorher mal einen Lautstärketest machen, damit das kein Eigentor wird !

in diesem fall kann man leider nicht viel machen

Sie könnte ihren Vermieter um Hilfe bitten. Der Vermieter hat einen finanziellen Vorteil durch den Nachbarn und weil er die Wände nicht ausreichend schallisoliert hat. Deine Schwester hat nur Nachteile durch den Nachbarn. Er soll mal ein Wörtchen mit dem Nachbarn reden.