private Vermesser oder Katasteramt

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Das kommt darauf an *grins*

Wenn du eine Gebäudeeinmessung machen lassen willst oder eine Grundstückteilung, ist es gleich teuer, da es nach der jeweiligen Gebührenordnung geregelt ist. Wichtig hierbei, du musst an einen ÖBVI (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) heran treten, nur der darf in der privat Wirtschaft die Einmessungen und Teilungen durch führen.

Wenn du aber eine Bauabsteckung machen lassen willst (also z.B. für ein Schnurgerüst) fährst du mit den privaten günstiger. Da ist es dann auch egal was für einen Vermesser du dir holst, also am besten ein paar Preise vergleichen.

neununddrei  06.05.2016, 09:09

Das sind aber komische Regeln bei euch. Unser Katasteramt darf auch teilen usw.

VermTob  14.10.2016, 09:03

Du hast falsch gelesen
Er hat nicht gesagt, dass das Katasteramt nicht teilen darf.

Nein ist das Selbe.Beim privaten sieht das nur billiger aus aber du bekommst ja 2 Rechnungen dann.Für die Vermessung und anschließend für die Eintragung die dann das Katasteramt übernimmt :D 

Die Vermessung von Flurstücksgrenzen (Grundstücksgrenze) und Gebäuden wird einheitlich nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Daher sind die Kosten bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und beim Katasteramt (LGLN) gleich.
Der ÖbVI rechnet nur die Kosten für die Vermessung ab und das Katasteramt die für die Eintragung. Daher bekommen Sie dann zwei Teilrechnungen.
Wenn das Katasteramt die Vermessung durchführt bekommt man eine Gesamtrechnung am Ende der Arbeiten.
Die Gesamtkosten sind aber die gleichen!

Also bei uns arbeiten die öffentlichen sowie die ansteigenden Vermesser nach der Gebührenordnung. Von daher sollte es kostengleich sein.

neununddrei  06.05.2016, 09:11

Grr. Mein Handy war wieder schlauer!

Ansteigender = amtseigener

Ich arbeite auf einem Katasteramt und kann von daher sagen, die Gebühren müssen gleich sein, da beide nach der Gebührenordnung abrechnen müssen. Sonst würden ja die ÖbVI's irgendwann Pleite gehen, wenn diese Teurer sind als das Amt.

Bei einer Gebäudeeinmessung ist das Volumen des Hauses ausschlaggebend.

ÖbVI's und Katasterämter dürfen sogenannte "Hoheitliche Messungen" durchführen, das können unter anderem Grenzvermessungen sein, also alles um die Grenzen.

Die Ingenieurbüros dürfen sowas nicht. Diese können den Hausbau begleiten oder ähnliches. Das können auch ÖbVI's machen, aber Katasterämter machen das für gewöhnlich nicht.

Überlege was du haben willst, schau was bei dir in der Nähe ist und frag einfach mal nach. Auch die Katasterämter können dir da weiterhelfen.

VermTob  14.10.2016, 09:10

Der Preis der Gebäudeeinmessung ist nicht immer vom Volumen abhängig, bedenke bitte, dass Vermessung Ländersache ist und in jedem Bundesland einzeln geregelt ist.
In NRW zum Beispiel hängt der Preis vom Gebäudepreis ab

Trine276  14.10.2016, 10:21
@VermTob

Tut mir leid, habe vergessen zu erwähnen, dass ich aus RLP komme