Privatdarlehen einfordern - Schuldner stellt sich tot?

7 Antworten

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Zunächst ist anzumerken, dass sich die Schuldnerin bereits wirksam in Verzug befindet. Die Zahlung hätte bis zum 15.10.2012 eintreffen müssen. Da dies nicht der Fall ist, hat diese Vereinbarung keinen Bestand mehr und die Schuldnerin befindet sich ohne weitere Mahnungen bereits in Verzug.

In Verzug befindlich können der Schuldnerin sämtliche durch den Verzug entstandene Kosten als Verzugsschaden berechnet werden. Zudem kannst du ab dem 16.10.2012 Verzugszinsen in Höhe von 5,00% über dem Basiszinssatz berechnen.

Ich würde nun noch eine letzte außergerichte Mahnung versenden, mit Mahngebühr und klarer Zahlungsfrist (falsch: innerhalb der nächsten X Tage anzuweisen; richtig: Spätestens bis zum XXXXX auszugleichen). In dieser Mahnung stellst du die Gesamtforderung zzgl. Mahngebühr in Rechnung.

Sollte innerhalb der gesetzten Frist kein Zahlungseingang eintreffen würde ich ohne weitere Anmahnung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Die Kosten werden letztendlich der Schuldnerin berechnet.

Neben der zivilrechtlichen Geltendmachung der Forderung solltest du dir überlegen, ob du bei der örtlichen Polizeibehörde Strafanzeige im Sinne des § 263 StGB erstatten möchtest, da ggfls. der Tatbestand des Eingehungsbetruges erfüllt sein könnte.

PGInkasso  21.10.2012, 19:52

Danke fürs Auszeichnen als beste Antwort. Melde dich mal bei mir, habe dir eine Anfrage gesendet.

  1. Mahnung/Zahlungserinnerung beleghaft per Post versenden und eindeutiges Zahlungsziel nennen (z.B. bis zum 31.10.2012). Diese Kosten muss sie auch tragen.

  2. Wenn am 02.11.2012 Geld nicht vorhanden, gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Musst du vorstrecken, kannst du aber auch erstattet verlangen.

  3. Abwarten was kommt auf dem Mahnbescheid (keine Reaktion = Vollstreckungsbescheid schicken, Zahlung = alles gut, Widerspruch = dann musst du Klage einreichen)

Schick ihr über das Amtsgericht einen Zahlungsbefehl. Es gibt dafür Foprmulare (entweder im Schreibwarenhandel oder beim Amtsgericht) Den füllst Su aus. Der Zahlungsbefehl wird dann vom Amtsgericht zugestellt. Die Richtigkeit der Forderung wird nicht überprüft. Wenn sie nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, kommt es zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher.

Es wird schwer, da die Person das Geld nicht hat und dir aus dem Wege geht.

Geh zur Polizei und schildere dein Problem. Es wird nicht gleich eine Anzeige gemacht, der Polizist ruft bei dem Bekannten an und fragt erstmal nach. Alles weitere entscheidest du dann.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dir den Weg zur Polizei sparen und einen Anwalt konsultieren. Dieser setzt ein Schreiben auf, in der dein Bekannter aufgefordert wird bis zu einem bestimmten Tag einen Teil der Summe, bzw die erste Rate zu bezahlen, sonst ... usw.

Es gibt viele Möglichkeiten, ich empfehle dir den Weg zur Polizei. So ein Polizist am Telefon kann wahre Wunder wirken.

Ich drücke dir jedenfalls die Daumen.

du kannst das Geld ersmal über ein Gericht einfordern. Das kostet noch nichts, erkundige dich mal, am besten beim Amtsgericht das für dich zuständig ist. Wenn sie dann nicht zahlt geht es vor einen Richter und sie muß dann für alle Kosten aufkommen. Wenn sie vernünftig ist, dann zahlt sie.

kevin1905  18.10.2012, 19:39

Mahnbescheid kostet Geld, was man vorstrecken muss, aber erstattet verlangen kann.