Prellung (leichte) Körperverletzung

5 Antworten

Das Gesetz nennt als Strafe für die Körperverletzung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, stellt aber auch den Versuch unter Strafe.

Bei leichten Verletzungen und der Erstbegehung wird der Täter wohl mit einer Geldstrafe davon kommen...

** wird die Verletzungen als gefährliche Körperverletzung eingestuft wäre die Mindeststrafe wohl 6 Monate Haft. Für einen Ersttäter wohl noch zur Bewährung**

Laß Deine Verletzungen auf jeden Fall vom Arzt bescheinigen!

Florian1130 
Fragesteller
 06.01.2015, 18:27

Ist das so von Nöten ? Ich habe nur 2 blaue Flecken am Oberarm und paar Kratzspuren. Der Polizist hat Fotos angefertigt

Wie ist die bitteschön gefallen dass sie sich die Hand verstaucht und das Knie geprellt hat? Wenn man mit jemandem streitet sieht man sich doch an und wenn man dann schubst, fällt die Person dann nach hinten. Bist du dir sicher, dass sie sich die Knieverletzung bei eurem Streit zugezogen hat?

Wenn du deine Verletzungen bei der Polizei nicht bekannt gegeben hast, sieht's schlecht für dich aus. Wenn du es doch getan haben solltest, kannst du auch auf Körperverletzung anzeigen.

Florian1130 
Fragesteller
 06.01.2015, 18:38

Ja das sehe ich eben auch so.. gestürzt ist sie durch meinen Schubser. Sie war dann bei einem Arzt und hat sich das eben attestieren lassen, das sie sich beide Handgelenke verstaucht hat und eben das geprellte Knie.

Florian1130 
Fragesteller
 06.01.2015, 18:40

Ja der Polizist hat Fotos gemacht von meinen Verletzungen.. Ja ich hab unsere Affäre beendet dabei hat sich das ein wenig hochgeschaukelt.

ich bin kein Polizist, ich weiss nicht was die Polizei macht, ob sie der Anzeige weiter nachgeht oder es, da ihr euch ja beide gegenseitig irgendwo verletzt habt, auf sich beruhen lässt, doch bin ich bei Zahlungen sehr sehr vorsichtig, dieses kann eventuell vor Gericht als Schuldeingeständnis angesehen werden bzw. Bestechung nichts weiter zu tun.

Ich habe mal Schmerzensgeld bekommen weil mich jemand umgefahren hat und ich mir ein Band am Fuss gerissen habe - hier hat mir mein Anwalt deutlist davon abgeraten, irgendetwas ohne Versicherung zu tun oder anzunehmen.

Wenn man sich gegenseitig kloppt, also beide Schuld haben, zahlt man dem der mitgemacht hat kein Geld. Ein Streit ist ein Streit und da gehören immer zwei dazu.

Die Polizei wird sich nochmal einladen und dann gucken ob sie weiter vorgehen. Eventuell zieht sie die Anzeige ja auch zurück weil sie ja schon Geld hat und mehr gibt es nicht.

CAPTAlN  06.01.2015, 18:32

Nein, "auf sich beruhen" lässt die Polizei das sicher nicht, sofern noch eine Anzeige vorliegt.

Für das Gericht bzw. Polizei ist das eine Art Schuleingeständnis. Wenn sticht anders geht dann ach eine Gegenanzeige. Schließlich hat sei dich auch verletzt - es war ja nur ein Unfall! Bei einer Gegenanzeige wird dann in beiden Richtungen ermittelt. Wenns nur bei ihrer bleibt - wird's kniffelig für dich, da du ihr schon Geld gezahlt hast.

Florian1130 
Fragesteller
 06.01.2015, 18:25

Was für eine art Strafe wird mich hier erwarten