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6 Antworten

Hallo Unknown1991,

wie hoch die Strafe ausfallen wird, wird Dir hier keiner Beantworten können.

Das Gesetz (§263 StGB) sieht hier eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Vom Gericht her bist Du auch keine Ersttäterin mehr, da Du strafrechtlich schon einmal in Erscheinung getreten bist. Aber da es sich hier um eine Bagatelsumme handelt, wird das Strafmaß sich am untersten Rand bewegen. Sprich, es wird hier entweder eine geringe Geldstrafe oder eine Haftstrafe die ganz sicher auf Bewährung ausgesetzt wird geben. Hinzu kommt, Du wirst die Gerichtskosten und auch die Kosten Deines Anwaltes bezahlen müssen, es sei denn Du bist Mittelos.

Aber welche Strafe dabei rum kommt hängt von so unendlich vielen Faktoren ab, dass man hier nicht mal ansatzweise sagen kann, welche Strafe da auf Dich zu kommen kann.

Negativ spielt auf jeden fall mit rein, dass Du schon einmal straffällig geworden bist und was Positiv mit reinspielt kommt auf Dich drauf an.

Erstens spielt Deine Reue eine große Rolle, dann die Prognose ob Du vermutlich wieder straffällig werden wirst oder ob das nur ein weiterer Ausrutscher war, der sich aber mit Sicherheit nicht wiederholen wird, dann spielt mit rein, wie Du Dich vor Gericht gibst, es wird Dir zwar nicht von Nachteil ausgelegt, wenn Du zur Zeit keine Arbeit hättest, aber es sieht immer gut aus, wenn Du einer geregelten Arbeit nachgehst.

Also zusammengefast, es kommt ganz da drauf an, wie Du Dich vor Gericht verkaufst.

Schöne Grüße
TheGrow

Unknown1991 
Fragesteller
 26.03.2013, 11:18

ohhh das hört sich ziemlich krass an -.- wie hoch kann man denn die Gerichtskosten einschätzen? und kann es tatsächlich auf eine Bewährungsstrafe auslaufen? ist es sicher das die tat die ich vor 5jahren begangen habe mit einbezogen wird? Ich bereue es wirklich sehr...

Es kommt nicht auf den Wert der Ware an, die du in betrügerischer Absicht mitnehmen wolltest, sondern auf den Betrugsversuch selbst!

Warum sollte also das Verfahren eingestellt werden?

Hm,

mit 21 bist du erwachsen und wirst nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.

D.h. es gibt es keine Stunden mehr, sondern Geldstrafe oder Haftstrafe, wobei ich bei dem Delikt eher von einer Geldstrafe ausgehe. ;)

Ob "Ersttäterin" oder nicht, spielt da keine Rolle.

Unknown1991 
Fragesteller
 26.03.2013, 09:15

Und wie hoch kann die Geldstrafe sein? Gibt es keine Möglichkeit das dass Verfahren eingestellt wird bei einem so niedrigen Betrag?

Ichbineinfachso  26.03.2013, 13:28
@Unknown1991

Geldstrafe ist immer auf Tagessatz stufend.

Eiinstellung ja, aber gegen Geldbuße. Das kann der machen, ist aber eher die Ausnahme.

Aber wie hoch wird die Geldstrafe ausfallen? Ich bin Stufentin 21 und verdiene ca 250€-300€ im Monat.

Ichbineinfachso  26.03.2013, 13:29

Das sind Tagessätze, ich rechne mal mit 20-40, du hast ja keinen umgebracht. ;)