Postbank-Schreiben. Keine Zustimmung. Konsequenzen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi! Hier geht es um die Folge aus dem BGH-Urteil vom 27.04.2021, das zwei Konsequenzen hat ... es ist nett zu sehen, dass die Bank, die das eigentlich verursacht hat, ihre Kunden nicht über einen Rückerstattungsanspruch informiert, sondern nur versucht, die Gebühren neu zu vereinbaren.

Also: zum ersten könnt ihr nun die Gebührendifferenz bestimmter Kontogebühren seit 01.01.2018 zurückfordern, sofern das Konto bestimmte Parameter erfüllt ... nicht die kompletten Gebühren, sondern immer die Differenz seit einer Gebührenerhöhung. Und wie gesagt, man muss das kontoindividuell prüfen und auch schriftlich einfordern. Frag mich aber bitte nicht was meine persönliche Ansicht zu diesem Thema ist.

Die zweite Auswirkung ist der Inhalt dieses Schreibens. Da nämlich die aktuellen Gebühren durch das Urteil nicht mit dem Kunden vereinbart sind muss das nachgeholt werden, denn sonst kann die Bank das Konto nicht rechtssicher abrechnen. Und jetzt zu Deiner Einlassung "man muss gar nichts":

Richtig, man muss gar nichts, aber auch die Bank muss das Konto dann nicht weiterführen, niemand kann gezwungen werden, zu unrentablen Kosten Konten zu führen. Irgendwie ist bei Banken in den Köpfen der Kunden untergegangen, dass der Preis vom Anbieter gemacht wird, der Abnehmer entscheidet, ob er den Preis dann akzeptiert. Das ist wie beim Tanken: wenn Dir das Benzin zu teuer ist fährst Du vom Hof und suchst ne andere Tankstelle, denn zum Preis von Gestern gibt es kein Benzin. Und so ist das auch beim Konto. Diese Option hatte man aber schon die letzten Jahre, man wurde informiert, aber war zu faul sich zu melden (gut, gibt sicher auch ein paar die es nicht verstanden oder nicht wahrgenommen haben ... aber das Gros war zu faul, da bin ich sicher).

Die Konsequenz wird also wenn Du nicht zustimmst ggf. sein, dass Dein Konto dann mit 2 monatiger Frist gekündigt wird und Du Dir bis dahin ein neues Konto eröffnen musst. Und jetzt kommt die Überraschung: das bekommst Du dann auch nicht zum Preis von 2018.

Du musst es natürlich selbst wissen, müssen musst Du nicht aber Du könntest wollen, ist besser für alle Beteiligten. Gewinnen tut keiner an dem Urteil und die Rechnung für diesen immensen Aufwand für die Banken zahlen mit Sicherheit nächstes Jahr wieder die Bankkunden ... und das Deutschlandweit und ohne Chance auf Abwehr, dafür werden die Anwälte der Banken schon sorgen., das ist schon in Arbeit. Schönen Dank auch an den BGH und den Verbraucherschutz!

Gruss

Was wird wohl passieren wenn du es nicht tust?

Was ist an dem Satz "Nur dann können wir unsere Zusammenarbeit auf rechtlich sicherer Grundlage fortführen." nicht zu verstehen?

Dann wird man dein Konto schließen und du darfst dir eine andere Bank suchen.

dataways 
Fragesteller
 08.09.2021, 13:15

Nicht ich. Mein Vater. Dank der hilfreichen Antwort von DonCredo und anderen habe ich meinen Vater unterschreiben lassen und der Brief landete vorgestern im Briefkasten.

Schön, daß Du mein Profil durchstöberst. Du wirst sicherlich etwas finden, was Dir nicht gefällt oder wo ich möglicherweise sogar falsch liege.

Schauen wir mal...

Es wird um Zustimmung zu einer Kontoführung gebeten, die bereits besteht.

Du musst nicht zustimmen, aber:

Wenn du nicht zustimmst, dann passiert bis zum 1. Oktober nichts. Formulierung im Text:……mit Wirkung zum 1. Oktober 2021…..

Danach gilt dann:

Nur dann können wir unsere Zusammenarbeit auf rechtlich sicherer Grundlage fortführen.

Du bekommst dann vermutlich ein Schreiben, dass also die Zusammenarbeit nicht möglich ist und du dich bemühen sollst, bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen.