Phantasiename bei e.K. mit HR-Eintrag

4 Antworten

Ein Slogan ist kein Name und nur weil es eine englische Übersetzung ist noch kein Slogan.

Doch die Verwendung eines fremden Namens im eigenen würde ich mich nicht trauen. Weil der Name eines Unternehmens wird ja geschützt, gerade wie Du das auch mit der HR-Eintragung etwas sicherer auch haben willst.

Gerade bei großen Markennamen verlierst Du ohne Genehmigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Also dürfte man praktisch ein EInzelunternehmen mit HR-Eintragung "Special Car Parts e.K." nennen? Der Name des Besitzer muss nicht enthalten sein? Nur auf Geschäftsbriefen oder auch schon in den Firmennamen?

Einen Fantasie-Namen darfst Du benutzen, allerdings muss e.K. mit enthalten sein. "Nissan" oder "Porsche" darfst Du aber im Firmennamen nicht führen, denn das wird mit Sicherheit als Irreführung ausgelegt. Als Werbeslogan wäre das nicht so problematisch.

Auch beim e.K. kannst du eine Fantasie-Firma benutzen. Aber natürlich darf auch hier die Firma nicht irreführend sein. Die Frage zu dem "Slogan" ist zu allgemein formuliert.