Pfändungsfreigrenze für Stiefkinder
Meine Mann ist im Insolvenzverfahren. Wir haben letzten Monat geheiratet. Meine leiblichen Kinder sollen nicht bei der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt werden. Sie erhalten aber keinen Unterhalt vom leiblichen Vater und mein Einkommen beschränkt sich auf unter 800 Euro. Kann man da Einspruch einlegen und kann man auch Erfolg damit haben.
2 Antworten
Man kann Einspruch einlegen, aber da keine Unterhaltsverpflichtung gegenueber deinen Kindern besteht, koennen sie auch nicht beruecksichtigt werden. Nur du und dein Ex, ihr seid unterhaltspflichtig. Notfalls musst du versuchen, noch einen zweiten Job zu kriegen, um deine Kinder zu ernaehren.
Das ist nicht immer fair, aber es ist halt so. Ich kriege auch kein Geld fuer meine Kinder und muss es selbst verdienen.
Sie wurden zu Recht nicht berücksichtigt, da keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht.