Personalausweis abgelaufen. Wieso Ordnungswidrigkeit?

6 Antworten

Es besteht tatsächlich Ausweispflicht. Ist aber eher selten, das das Einwohnermeldeamt mit dem Ordnungsamt kommuniziert und hier ein Verwarnungsgeld angeordnet wird.

Aber es ist eine Ordnungswidrigkeit.

Solltest du einen Reisepass besitzen, kannst du natürlich auch den mitführen.

Sie haben sich an § 1PAuswG gehalten.

Dabei wurde aber wohl nicht beachtet, daß der Reisepass mittlerweile ebenfalls als Ausweisdokument ausreicht.

Geh dort hin und zeig deinen Reisepass vor, dann sollten die den Verwaltungsakt zurücknehmen.

Ggf ein Fehler von denen.

Einspruch einlegen und Schreiben, dass Du aufgrund des Besitzes eines gültigen Bundesreisepass nicht verpflichtet bist einen Perso zu besitzen.

Auch haben wir in D keine Mitführungspflicht , sonder die Pflicht einen gültigen Reisepass od Perso zu besitzen .

Wenn du einen gültigen Reisepass ist ist das gut. Du brauchst eins von beiden. Sag das dem Bürgerbüro und gut ist

Dann check mal deinen Reisepass, ob dieser noch tatsächlich gültig ist.