PayPal Infoscore kontaktiert weiterhin trotz Widerspruch im Mahnbescheid, was tun?
Hallo,
Ich habe vor 2 Monaten einen Mahnbescheid erhalten, den ich widersprochen habe, da die Hauptforderung schon längst bezahlt wurde. Im Mahnbescheid wurde die Hauptforderung verlangt. Infoscore schickt mir aber weiterhin Drohungen und möchten die Inkassokosten haben. Zudem haben Sie mich aufgefordert den Mahnbescheid zu widersprechen. Heute habe ich einen Brief erhalten, dass wenn ich die Inkassokosten nicht zahle, Sie den Fall an Rechtsanwälte abgeben.
Das ist doch alles völliger Quatsch oder nicht? Ich habe dem Mahnbescheid widersprochen und muss Ihnen doch nichts beweisen?
4 Antworten
Mahnbescheid ? (!)
Oder meinst Du Mahnung ?
Nichts zurück ziehen und nichts erklären.
Das ist nur ein obligatorisches Standartschreiben ;)
Das ist die übliche Drohkulisse, behalte die Ruhe und laß es weiterlaufen. Der Widerspruch ist schon 2 Monate her und es gibt immer noch keine Nachricht über einen Antratg zum streitigen Verfahren. Es ist davon auszugehen daß auch nichts mehr kommt.
Wichtig für dich sind alleine der Mahnbescheid vom Gericht und der von dir eingelegte Widerspruch. Gehe auf die Drohungen einfach nicht ein. Das Inkassobüro weiß, dass sie die Kosten nicht gerichtlich einklagen können und versuchen es deshalb mit Drohungen, dich zur Zahlung der Kosten zu bewegen. Lasse dich nicht ins Boxhorn jagen!
Was du tun kannst ist sie aufzufordern wenn Sie von der Forderung keinen Abstand nehmen wollen Klage einzuleiten oder dies selbst tun (negative Feststellungsklage).
Schreib folgendes:
"Wertes Inkassobüro.
Ich habe der Forderung bereits im Mahnbescheid widersprochen und werde nicht zahlen. Bitte bestätigen Sie mir bis zum $datum + 2 Wochen dass ihr Mandant von der Forderung Abstand nimmt, oder leiten sie bis dahin Zahlungsklage ein. Verstreicht diese Frist ohne eine der 2 Optionen werde ich meinerseits die Feststellung der nichtigkeit der Schuld über das mittel der negativen Feststellungsklage einleiten, die kosten hierfür sind dann durch ihren Mandanten zu tragen.
MfG
"
Da gibts dann nur noch hui oder pfui. Vermutlich werden sie aus Kullanzgründen (natürlich) das ganze fallen lassen.
Mahnbescheid. Bereits widersprochen. jetzt kommen Drohungen weil sie angeblich meinen Widerspruch nicht nachvollziehen können. Ich soll ihn jetzt zurück ziehen oder erklären.