Pausenzeitabzug

11 Antworten

Nein, eine 30 minütige Pause wird erst nach 6 Stunden Arbeit fällig, siehe Ruhepausen Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG)

koch234  03.01.2012, 15:31

ist doch schön, dass es noch Antworter gibt, die mit echten Belegen arbeiten ;-) DH

UND die Frage genau gelesen haben.

Lt Arbeitszeitordnung, die man im Internet auch nach lesen kann, musst Du erst nach 6 Arbeitsstunden eine mindestens 30 minütige ununterbrochene Pause machen, wenn Du volljährig bist. Minderjährige und Schwangere schon nach 4,5 Stunden. Bei einer Gesamtarbeitszeit ab 9 Stunden am Tag musst Du sogar mind. 45 Minuten Pause machen.

Als unbezahlte Pause zählt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 20 Minuten am Stück.

Du bist selber auch verpflichtet, diese Zeiten einzuhalten. Ansonsten kann Dein Chef Dich abmahnen.

Soweit das Gesetz.

Leider gibst Du wenig Informationen um Deine Frage konkret zu beantworten. z. B. wo arbeitest Du. Muss immer jemand vor Ort sein? Dann plant Dein Chef vermutlich das Team insgesamt. Andere Mitarbeiter wollen/müssen ev. eine Pause machen und er benötigt Dich um diese abzudecken, so dass immer jemand vor Ort, oder für Kunden ansprechbar ist. In großen Teams, z.B. Call-Center, Einzelhandelsunternehmen werden die Pausenzeiten strikt vor gegeben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren. Solch betriebliche Belange musst Du hinnehmen und Dich daran halten. Wenn Dein Chef Dich z. B. von 09:00 bis 12:00 und dann wieder von 12:30 bis 14:30 benötigt, dann kannst Du nicht einfach sagen, ich arbeite durch und gehe dann früher. In diesem Fall ist Dein Chef berechtigt, Dir die auch nicht genommene Pausenzeit von der Arbeitszeit abzuziehen, da es ja anders vereinbart/geplant war.

Es wird ja normalerweise auch ein Arbeitsvertrag vorliegen, der dies regelt.

schurke  03.01.2012, 22:11

P.S.

Wenn Du nachweisen kannst, dass es Dir nicht möglich war zur Pause zu gehen - dass Dein Chef Dir nicht diese Möglichkeit eingeräumt hat - dann darf er Dir diese Zeit natürlich nicht einfach abziehen.

Ich habe Deine Umschreibung aber so verstanden, dass Du selber aber lieber durch arbeitest.

koch234  03.01.2012, 22:26
@schurke

Arbeite 5 h

Schurke, du schreibst: "musst Du erst nach 6 Arbeitsstunden eine mindestens 30 minütige ununterbrochene Pause machen, wenn Du volljährig bist." (und nicht schwanger)

aber wenn der erwachsene unschwangere Frager nur 5 Stunden arbeitet, muss er doch eigentlich GAR KEINE Pause machen?

(eine Pause darf übrigens auch auf zwei mal mind. 15 min aufgeteilt werden: http://www.aob-bremen.de/rechtsprechung_ruhepausen_08.01.08.htm)

schurke  03.01.2012, 22:34
@koch234
  • Er muss**** lt. Gesetz nicht (bei 5 Stunden Arbeitszeit eine Pause machen), er kann aber und es kommt auf die betriebliche Vereinbarung an. Weder Du noch ich kennen den Arbeitsvertrag, noch die betrieblichen Abläufe. :-)

  • Auch die Aufteilung der Pause auf 2x15 Minuten ist im gegenseitigen Einvernehmen/Arbeitsvertrag möglich. Das Gesetz sagt mind. 20 Minuten am Stück zum Schutz des Arbeitnehmers. Damit der Chef Dich nicht ständig aus der Pause holt (wenn es z.B. voll an der Kasse wird), Dir aber z.B. 3x 10 Minuten abzieht. Da ist keine Erholung möglich. Wenn Du selber aber damit einverstanden bist.....................

koch234  03.01.2012, 23:01
@schurke

dem Frager geht es doch darum keine Pause machen zu müssen (auch wenn er könnte), im Gegenteil, nur der Chef will es, bzw jedenfalls will er ja auch abziehen.

aber ich finde überall nur die umgekehrte Problemlösung, dass irgendwo keine Pause gewährt wird, dies aber gesetzlich dem AN in den und den Fällen zusteht.

Wie ist es aber mit der modernen Sklavenhaltung im Teilzeitbereich, wenn da unverlangte, unvereinbarte (ursprünglich), gesetzlich unnötige Pausen angeordnet werden, um die Verweildauer und damit Abrufbarkeit zu verlängern?

Gibt es das Recht des Arbeitgebers zusätzliche Pausen festzulegen wirklich? und wenn ja, wie wird es beschränkt? Er könnte, wenn er dieses Recht hätte, ja zb alle 3 Stunden unbezahlte 30 min Pause anordnen?

Nicht nur ich verbringe meine Freizeit natürlich lieber an einem Ort meiner Wahl als in einer Zwangspause am/in der Nähe des Arbeitsortes. Und dieses Pausenproblem ist auch bei Halbtagsbeschäftigten im Einzelhandel bekannt. s. zb http://www.gutefrage.net/frage/koennen-bei-teilzeit-tgl-4-stunden-durch-den-arbeitgeber-pausen-angeordnet-werden

schurke  03.01.2012, 23:21
@koch234

Gibt es das Recht des Arbeitgebers zusätzliche Pausen festzulegen wirklich?

Zusätzlich zur gesetzlichen Regelung? Ja. Wenn es die betrieblichen Belange erfordert und innerhalb des gesetzlichen Rahmen ist.

Verstehe mich bitte nicht falsch koch. Ich bin auch ganz normaler Arbeitnehmer. In einem Serviceberuf tätig. Das heißt, der Kunde hat Vorrang, Es muss immer ein Ansprechpartner da sein. Da werden manchmal extra Teilzeitkräfte eingestellt, damit die Pausen der Vollzeitmitarbeiter abgedeckt werden können. Dabei müssen gesetzliche wie auch betriebliche Belange abgedeckt werden.

In der letzten wie der ersten Arbeitsstunde dürfen keine Pausen angeordnet werden, wie schon gesagt die 6 Stunden, bzw. 4,5 Stunden Regelung muss eingehalten werden. Da muss man u.U. eine Teilzeitkraft mit einer nicht gesetzlich vorgeschriebenen(aber im Rahmen angeordneten) Pause "strecken" um das all das gewährleisten zu können.

Wie schon geschrieben, wir kennen Beide weder die Branche in der der Fragesteller arbeitet, noch die vertragliche Vereinbarung.

Unvereinbarte, unnötige Pausen muss kein AN hinnehmen. Da gebe ich Dir Recht.

Kurze Frage, kurze Antwort. Da etliche Informationen fehlen (z.B. ist ein Betriebsrat vorhanden? Welche Branche?) kann man sich nur auf das wesentliche beziehen. Der Arbeitgeber erhält eine Dienstleistung und ist gemäß § 612 BGB, Abs. 1http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html zur Bezahlung dieser Dienstleistung verpflichtet. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz für Arbeitnehmer und somit auch die Ruhepause. Eine Ruhepause ist dann zu gewähren wenn der Arbeitnehmer sie braucht und nicht wenn es in die betrieblichen Abläufe passt. Deswegen muss die Pause auch vorher feststehen. Knifflig wird es durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer riskiert aus meiner Sicht eher arbeitsrechtliche Maßnahmen wenn er dagegen die Anweisung verstößt. Zahlen muss der Arbeitgeber aber doch wenn er die Arbeit annimmt.

schurke  03.01.2012, 21:41

Unter Berücksichtigung der genannten Informationen ist Dein Antwort korrekt.

Unabhängig von der gesetzlichen Regelung durch das Arbeitszeitgesetz kann der Arbeitgeber bestimmen,wann er den Arbeitnehmern welche Pausen zubilligt.

Und ja - wenn du die dir zustehende Pause nicht nimmst,ist das ganz alleine deine Sache. Es kann nicht erwartet werden,dass der Arbeitgeber jeden Arbeitsvertrag individuell in Bezug auf die Pausen gestaltet,die Pausen sind für alle gültig und werden nicht als Arbeitszeit berücksichtigt.

koch234  03.01.2012, 17:58

Pausen sind für alle gültig???

  1. erst ab 6 h Arbeit sind laut ArbZG 30 Minuten Pause fällig

  2. längere Arbeitszeiten über die im Vertrag vereinbarten (5 h) sind vermutlich nur in Ausnahmen zulässig, nicht aber regelmässig (ebenfalls ArbZG/ bzw in der BettriebsVereinbarung, Arbeitsvertrag nachzulesen)

  3. die Regelungen das ArbZG sind durch Arbeitsverträge nicht zum Nachteil des AN veränderbar.

Maximilian112  03.01.2012, 20:00
@koch234

ich erkenne in der Einhaltung der Betriebsordnung keinen Nachteil für den Arbeitnehmer

koch234  03.01.2012, 22:14
@Maximilian112

Erstens ist nicht gesagt, dass es eine solche BV gibt, zweitens ist der AN bein einer Arbeitszeit von 5,5 Stunden gesetzlich nicht verpflichtet überhaupt eine Pause zu machen.

Und wenn er durch eine solche Pausenregelung dazu gezwungen wird seine Freizeit am oder um den Arbeitsplatz zu verbringen anstatt auf dem Weg nach Hause oder mit Kind,Kegel oder Kompagnions wäre das sehr wohl ein Nachteil für ihn.

Eine Pause ist zwar gesetzlich erst nach 6 Stunden vorgeschrieben. Wenn der AG allerdings eine abweichende Pausenregelung hat, die bereits vorher eine Pause vorsieht, fällt das unter das Direktionsrecht und kann vom AN nicht eigenmächtig geändert werden. Wenn du deine Pause dann nicht machst, geht das zu deinen Lasten.