Pausenregelung bei ungeplanter Mehrarbeit?

2 Antworten

das ist so gesetzlich vereinbart.. passiert mir auch zuweilen,wenn ich mittags durcharbeite. dafür überzieht man/n mittag ja auch zuweilen oder hat mal zwischendurch leerlauf, hm? zu kurz kommt keiner....

5432112345  11.09.2018, 10:46

Quatsch, "gesetzlich Vereinbart" ist, dass geleistete Arbeit auch bezahlt werden muss. Das Gesetz sagt definitiv nicht, dass man dem Arbeitgeber 30min Arbeitsleistung schenken muss. Das Gesetz schreibt eine Pause vor und die wurde nicht eingehalten. Dass er die Pause trotzdem abziehen will dient lediglich der Vertuschung.

verreisterNutzer  11.09.2018, 22:38
@5432112345

Das hat mit "Vertuschung" nichts zu tun!

Dauert die Arbeit in dem beschriebenen Fall insgesamt länger als 6 Stunden, muss der Arbeitgeber eine halbstündige Pause gewähren, und der Mitarbeiter muss sie auch nehmen - ansonsten verstoßen beide Parteien gegen das Arbeitszeitgesetz!

Anm.: Dem ArbZG ist es egal, wie die geleisteten Stunden zustande kommen.

5432112345  12.09.2018, 09:07
@verreisterNutzer
  1. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht darauf zu achten, dass die Mitarbeiter ihre Pausen nehmen. Weigern sich Mitarbeiter muss er geeignete Maßnahmen vom persönlichen Gespräch, bis hin zur Abmahnung nutzen um den Mitarbeiter zur Pause zu zwingen. Stillschweigende Duldung befreit den Arbeitgeber nicht von dieser Pflicht.
  2. Geleistete Arbeit muss entsprechend sozialversicherungspflichtig entlohnt werden, ansonsten handelt es sich um Schwarzarbeit. Ob der Mitarbeiter seine Arbeit unter der Hand oder garnicht entlohnt bekommt spielt dabei keine Rolle.
  3. Es handelt sich um Vertuschung, da mit dieser Regelung der Arbeitgeber auf dem Papier "nachweist" dass die Mitarbeiterin ihre gesetzliche Pause genommen hat, was faktisch nicht der Fall war. Er könnte seine Mitarbeiterin er- oder abmahnen, aber nicht eine Pause dokumentieren die es nicht gab.

Anm.: Richtig, dem ArbZG ist es egal wie die Stunden zustande kommen, aber wenn man 6,5h gearbeitet hat, dann hat man 6,5h gearbeitet und nicht 6h.

5432112345  12.09.2018, 09:11
@5432112345

Nachtrag: Im ArbZG steht, dass man eine Pause nehmen muss, nicht, dass man statt der Pause auch einfach nur 30min weniger Arbeitszeit bezahlt bekommt. Nach dieser Logik könnte man ja auch jeden Sonntag im Jahr arbeiten, der Arbeitgeber zieht dann einfach 15 Tage im Jahr ab die man hätte frei haben müssen und bezahlt die nicht.

Nein ist es nicht, die soll ihr abgezogen werden, damit der Arbeitgeber nicht schwarz auf weiß in den Papieren stehen hat, dass sie ohne Pause länger als 6h gearbeitet hat. Im Endeffekt hätte sie (spätestens) nach 6h die Pause machen müssen und dann weiter arbeiten.

Wenn der Arbeitgeber unbedingt die halbe Stunde abziehen will, dann soll er diese vorher aufschlagen. Sie hat dann eben bis 15:00 gearbeitet und von 14:30-15:00 Pause gemacht. (Auch nicht ganz einwandfrei, aber fairer)

Wenn er sich quer stellt sollte das für deine Kollegin heißen, dass sie sich ganz genau an die gesetzlichen Vorschriften hält und in Zukunft erstmal Pause macht wenn 6h rum sind.

verreisterNutzer  11.09.2018, 22:41

Pausen dürfen nicht an die Arbeitszeit "angehängt" werden - weshalb es sich m.E. auch verbietet, dies hier vorzuschlagen!