Patrone aus dem 2 Weltkrieg vor Gericht aussagen?
Hallo,
Folgende Situation:
Mein Freund (19) hat vor einem Jahr eine Patrone aus dem Zweiten Weltkrieg, welche er in dem Haus seiner verstorbenen Oma gefunden hat, an ein Kumpel (18) verschenkt.
Dieser Kumpel hatte jedoch vor einer weile, wegen einer anderen Straftat, eine Hausdurchsuchung bei welcher diese Patrone gefunden Wurde (es ist ein relativ Großes Kaliber und ein vollmantelgeschoss). Nun steht der Gerichtstermin an und der Kumpel steht unter Eid. Er hat also meinen Freund gefragt, ob er sagen soll dass er die Patrone gefunden hat oder die Wahrheit sagen soll.
Jetzt meine frage was hat es für Konsequenzen für meinen Freund, wenn der Kumpel die Wahrheit sagt bzw., was hat es für Konsequenzen wenn der Kumpel den Eid bricht und lügt..?
10 Antworten
Patrone oder Hülse ?
was man auch heute noch so finden kann im Wald sind Hülsen .. die fallen nicht unters Waffengesetz.
Wegen einer einzelnen Patrone aus dem Weltkrieg wird sich kein Gericht bemühen .. aber die sind natürlich so schlau, eine verrottete Patrone, die Jahrzehntelang im Wald gelegen hat, zu unterscheiden von Neuware bei der man vermuten wird, dass es da noch mehr gibt und die dazugehörige Waffe.
Ich denke, wenn die Version stimmt: alt, geerbt von der Oma .. dann sollten die beiden es so aussagen wie es war, das wird allein für sich kaum Konsequenzen haben.
Übrigens steht ein Angeklagter nicht unter Eid, nur ein Zeuge kann vereidigt werden, und ist auch zur Aussage verpflichtet. Als Angeklagter muss man Namen, Alter und Wohnsitz nennen und hat ansonsten das Recht zur Sache zu schweigen. Auf dieses Recht muss man immer auch ausdrücklich hingewiesen werden.
Also es ist eine Patrone und es gab auch mal mehrere wir wissen aber nicht wo diese sein könnten... das haus der oma wurde nach ihrem Tod geraümt also eine weitere waffe kann man ausschließen.
vielen Dank
Die Frage ist, für was war oder ist die Patrone gedacht. Ist es "nur" eine Gewehrpatrone für eine Waffe die vor 02.09.1945 bei einer Streikraft eingesetzt war, ist es zumindest keine Kriegswaffe.
Gehört sie jedoch zu etwas größerem, z.B. zu einem Maschinengewehr oder einer Maschinenkanone, dann gilt auch die Munition einer Kriegswaffe nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz als Kriegswaffe.
Wer die tatsächliche Gewalt über eine Kriegswaffe ausübt, dafür reicht es aus, dass man sie besitzt, der wird mit Freiheitsstrafe von min. 1 Jahr bestraft.
Das gleiche gilt für denjenigen, der einem anderen eine Kriegswaffe überlässt.
Bei nur einer Patrone dürfte es jedoch ein minderschwerer Fall sein, dafür sieht das Gesetz Geldstrafe oder Gefängnis bis zwei Jahre vor.
Grundsätzlich verstehen die Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Waffen und vor allem Kriegswaffen keinen Spaß. Aus eigener Erfahrung ist mit ein Zufallsfund bekannt; dort wurde Munition für eine russisches Maschinenekanone aus der WK II Zeit gefunden. Gab 90 Tagessätze.
Es kommt auf das Alter und die Kindheitserfahrungen an, wie sehr bestraft wird.
Sie wollen die Leute nicht einsperren sondern auf einen besseren Weg bringen.
Da der Kumpel Angeklagter ist, steht er nicht unter Eid. Beeidet werden können nur Zeugen und Sachverständige. Als Angeklagter hat er das Recht zu Schweigen. Er darf auch lügen, wenn er niemanden anderen damit einer Straftat bezichtigt.
Hier hätte es wohl keine Anklage gegeben, wenn die Patrone nicht unter das Waffengesetz fällt. Wenn er aussagt, dass er die Patrone von jemanden anderem bekommen hat, bekommt der andere auch ein Strafverfahren. Wenn er zu seiner Bezugsquelle schweigt, sagt er nicht vollumfänglich aus, und dann wird das als Strafschärfungsgrund gegen ihn ausgelegt.
Hier sollte er die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Dr. Matthias Losert, Rechtsanwalt
Fischerinsel 4, 10179 Berlin
Fernruf: 030-250 121 25, Mobil: 0179-537 98 71
und der Kumpel steht unter Eid
Niemand steht in Deutschland vor Gericht unter Eid. Zunächst einmal macht jeder Zeuge eine uneidliche Aussage. Danach erst kann er dazu auf Antrag vereidigt werden. Vorher hat er nochmal die Gelegenheit, seine Aussage zu "korrigieren"