Patellesehnenabriss Wann zahlt Versicherung?

5 Antworten

Hallo, 

Normalerweise ist man über den Verein, wenn man Mitglied ist, bei der Deutschen Sporthilfe abgesichert. 

Geld siehst du in Form von Schmerzensgeld aber eigentlich nicht. 

Generell ist bei einem Unfall zuerst die eigene Krankenkasse zuständig. Sollte die Möglichkeit bestehen, dass es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung kommt, ist der Unfall der Sporthilfe zu melden. 

Die Schadensmeldung muss durch den Verein erfolgen und sollte unverzüglich nach Kenntnisnahme geschehen.

Da der Unfall schon im Oktober war hättest du den Unfall auch in einem angemessen Zeitraum melden müssen?!

Frag am besten einen zuständigen bei dir im Verein. 

VG

guck selber in den Bedingungen nach, aber normalerweise sind Sehnen und Bänder mit abgesichert

Falls du für einen gut organisierten Verein Fußball gespielt hast, bist du auch über den Verein versichert.

Und Schmerzensgeld kannst du knicken. Wer soll das denn zahlen, der Greenkeeper?
??... wegen zu langer Grashalme?

Bevor ich dir eine Antwort geben kann, muss ich genaueres zum Hergang wissen. 

Wie ist es genau passiert?
 

Serpiii85 
Fragesteller
 04.07.2016, 14:07

Hallo,
es ist beim Fußball passiert.ich wollte einen hohen Ball annehmen,habe dabei mein Knie durchgestreckt um an den Ball zu kommen. Dabei ist die Sehne gerissen. Die Kniescheibe hat sich nach oben verschoben und es war einfach nur noch ein Loch zu sehen. Würde dann von einem Gegenspieler der auch Arzt ist erstversorgt und dann direkt ins Krankenhaus mit RTW gefahren. Dort haben sie es dann festgestellt das die Sehne gerissen ist und die Kapsel hinüber ist. Würde dann tagsdrauf direkt operiert.

MoechteAWissen  04.07.2016, 18:56
@Serpiii85

Muss etwas ausholen…


Generell umfasst der Schutz der Unfallversicherung deinen gesamten Körper.


Damit eine Unfallversicherung zur Leistung verpflichtet ist, muss zuallererst ein Unfall passieren.

Dazu muss man wissen, was eine Versicherung überhaupt unter einem Unfall versteht.

Üblicherweise orientiert sich eine Versicherung an der
allgemeinen Unfall-Definition.

Diese Lautet:

(Teil1) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

(Teil2 ) Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.  

Deiner Schilderung nach, gab es keine Fremdeinwirkung. Somit fällt Teil 1 der Unfall-Voraussetzungen flach.  Wir sollten uns deshalb den 2. Teil genauer anschauen. Sprich, die erhöhte Kraftanstrengung.


Sofern ich den Schadenshergang richtig verstanden habe, dann hast du dein Bein schnell hochgerissen oder gestreckt um an den Ball zukommen, richtig?  (gab es an der Stelle eine Berührung mit dem
Ball?).

Sollte meine Annahme zutreffen, dann darf man von einer erhöhten Kraftanstrengung ausgehen und die Versicherung sollte den Hergang als Unfall-Schaden anerkennen. Natürlich muss man sich diesen Fall genauer anschauen.

Stell dich bitte darauf ein, dass die Versicherung den Schaden mit der Begründung Eigenbewegungsschaden ablehnen möchte. Dies passiert leider regelmäßig.