Parkunfall mit offener Tür (Auto)

4 Antworten

Einen evtl. Schaden an der Laterne zahlt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.

Den eigenen Schaden bezahlt, sofern vorhanden, die Vollkasko-Versicherung des Fahrzeughalters.

Das Problem an der Sache ist, dass die meisten Vollkaskoversicherungen einen Selbstbehalt haben und dass der Fahrzeughalter in seinem Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird.

Nun geht aus deiner Fragestellung nicht ganz genau hervor, ob dein Freund der Beifahrer, der die Tür geöffnet hat, der Fahrzeughalter ist. Wohl eher nicht, wenn ich das richtig sehe.

Es stellt sich nun die Frage, ob dein Beifahrer die Tür mit deinem Wissen und deinem Einverständnis geöffnet hat und ob du mit geöffneter Tür gegen die Laterne gefahren bist. Aus deiner Fragestellung heraus gehe ich von diesem Tatbestand aus.

Es geht prinzipiell darum, ob dich ein Verschulden trifft. Bereits das Wissen um die zu öffnende Türe ist hier als Verschulden zu werten. Ein evtl. Schadenersatzanspruch des Fahrzeughalters gegen dich setzt Verschulden voraus.

Also, die Antworten hier irritieren mich doch sehr. Eine Tür kann auch nicht rammen, allenfalls das Fahrzeug, und das ich doch wohl versichert, oder? Und Eigenschäden werden geordnet durch die Vollkasko und wenn keine da ist, eben über die eigene Geldbörse des Eigentümers. Alles doch ganz einfach.

Das Auto rammte die Laterne. Ist sie beschädigt, so zeigt das an bei der Polizei. Nicht daß euch jemand beobachtet hat. Fahrerflucht wird richtig unangenehm. Die KFZ Haftpflicht zahlt zwar, nimmt den Freund jedoch in Regreß.

Die Kosten der Tür sind zweitrangig. Hat der Freund eine Vollkasko, kann er sie einreichen. Jedoch wurde bereits auf SB und Hochstufung hingewiesen. Die PHV ist raus. Alles was mit KFZ zusammen hängt, ist dort ausgeschlossen.

Die Kosten muss natürlich der Verursacher tragen. Das ist grundsätzlich nach §823 BGB so. Also in dem Fall dein Freund.

Zum tragen kommt hier die Privathaftpflicht deines Freundes für eine evtl. Beschädigung an der Straßenlaterne und die Vollkasko deines Freundes für den Schaden an seinem Auto.

Wäre es nicht sein Auto gewesen, hätte evtl. (je nach dem zeitlichen Ablauf) sogar seine Privathaftpflichtversicherung den Schaden am Auto bezahlt. So ist es aber ein Eigenschaden, der nicht über die Privathaftpflicht gedeckt ist.

Anton96  06.05.2014, 21:27

Die Privathaftpflicht ist hier raus, Schäden die beim Betrieb eines KFZ entstehen sind da aus guten Grund nicht versichert.

BenniXYZ  06.05.2014, 21:30

Genau, hier ist von KFZ die Rede, da zahlt keine PHV.