Parken verboten? Wo gibts Auskunft?

9 Antworten

Wo kann ich herausfinden (Notfalls schriftlich) wie die Parksituation hier geregelt ist? 

Findest Du in der StVO Anlage 3 zu Zeichen 325.1 (5):

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html

Still  20.04.2019, 10:50

In der Frage steht doch nichts von Spielstraße?

Antitroll1234  20.04.2019, 10:51
@Still

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Es handelt sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich. 

...zudem dies keine Spielstraße ist, da dürfte nach der genauestes Zutreffen auf Spielstraße gar kein Kfz einfahren.

Still  20.04.2019, 12:40
@Antitroll1234

Wenn wir jetzt wüßten, was der FS als verkehrsberuhigten Bereich bezeichnet...

Antitroll1234  20.04.2019, 12:48
@Still

...wahrscheinlich das was geschrieben ist, darauf antworten normal denkende Menschen 🙄

Was soll dein unsinniger Beitrag nun ?

roterpanda 
Fragesteller
 20.04.2019, 15:13
@Still

Ich meinte Tatsächlich eine Straße die durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist, auf dem Kinder spielen.

Nun, also die Polizei oder (am besten) das Ordnungsamt kann dich hier informieren. Bedenke aber eines; egal wo es im Straßenverkehr ist, ob Autobahn oder verkehrsberuhigter Bereich; wenn andere beim Ein- und Ausfahren behindert werden, musst du dein Auto auf jeden Fall wegfahren oder zumindest so weit aus dem Gefahrenbereich wegfahren, dass andere Menschen rangieren können.

Wenn es allein an den schlechten "Fahrkünsten" deines Vermieters liegt, kannst du ihm auch 30 Meter Raum lassen und er wird nicht rauskommen, weil er eben nicht fahren kann.

Ich schlage vor, du machst mit deinem Handy drei bis vier Fotos von jeder Straßenseite (damit das Ordnungsamt sich ein Bild davon machen kann) und klärst die Sache direkt im Rathaus. Gut wäre natürlich, wenn dir das Ordnungsamt eine Park-Erlaubnis als Schriftstück aushändigen kann, um deinem Vermieter zu zeigen, dass du im Recht bist und auch in Zukunft dort ungestört parken darfst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lass Dir das vom Ordnungsamt schriftlich geben, was die Polizei schon mal gesagt hat.

Man kann anhand des Bildes schwer einschätzen, wie weit die Ausfahrt des Herrn von Deinem Auto entfernt ist (das ist doch der rote Weg?). M. E. stehst Du ja nicht direkt gegenüber.

Wenn dort Parkflächen vorgesehen sind, hat Dein Nachbar Pech gehabt....

Anhand des Bildes vermute ich aber, dass die Pflasterer vergessen haben, die Zufahrt anders zu pflastern und somit der Eindruck entsteht, es handele sich um eine durchgehende Parkfläche...

Ggf. muss das Ordnungsamt das nachträglich korrigieren lassen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Geh mal zum Ordnungsamt, die sind die 1. Anlaufstelle für ruhenden Verkehr.