unfall auf parkplatz--nicht als parkfläche gekennzeichnet--Teilschuldfrage

2 Antworten

Nein bekommt er nicht. Wer rückwärts fährt hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Es könnten sich ja auch Fußgänger hinter dem Fahrzeug befinden. Von einem geparktem Fahrzeug geht auch keine Betriebsgefahr aus. Und nur weil er falsch geparkt hat berechtigt dich das nicht ihn rückwärts wegzurammen. Er bekommt noch nicht mal ein Bußgeld weil der Unfall auf Privatgelände passiert ist. Den Schaden wirst zu 100% du ersezten müssen.

Wenn das Fahrzeug dort Stand dann nicht. Wer gegen ein Stehendes Fahrzeug fährt ist in der Regel zu 100% Schuld. Teilschuld ist nur denkbar wenn nicht klar ist ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision stand,