Parken in der eigenen Einfahrt?
Hey wir haben ein Haus an einer etwas größeren und viel befahrenen Straße. Da auf der Straße viele Häuser/Wohnungen sind, sind dort nur wenige parkplätze frei. und da wir wegen unserem hof einen abgesenkenten bordstein / eine Einfahrt haben wollt ich fragen ob ich mich da mit meinem Wagen rein stellen kann oder ob ich dort eine Knolle bekomme.
3 Antworten
IN der Einfahrt darfst du, ist ja dein Grundstück.
Auf dem Bürgersteig nicht.
Whoops, hier stand mal Mist...
Vor der eigenen Einfahrt bei abgesenktem Bordstein strittig:
"Ist das Parken vor eigenen Grundstückseinfahrten auch dann erlaubt, wenn der davor liegende Bordstein abgesenkt ist?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage lässt sich nicht geben. Die Sachlage ist bei gerichtlichen Urteilen strittig und wird unterschiedlich behandelt. "
https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/
Gemäß § 12 Abs. 3 StVO darfst Du vor Grundstücksausfahrten nicht parken. http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/99-12-halten-und-parken Parkst Du also auf der Straße (Fahrbahn) und blockierst damit Deine eigene Einfahrt, begehst Du sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit.
Ich parke ja nicht auf der Fahrbahn sondern auf dem abgesenkten bordstein von unserer einfahrt. dieser abgesenkte bordstein dient auch nur unserer einfahrt da wir an einer geraden straße wohnen.
"Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, dem die Berechtigung an einem Grundstück zusteht (Eigentümer, Pächter, Mieter des Grundstücks) oder dem sie vom Berechtigten eingeräumt worden ist, vor der eigenen Grundstücksein- bzw. -ausfahrt parken darf. Hierdurch wird gleichzeitig ein Parkverbot für die nichtberechtigte Allgemeinheit geschaffen.
"
Ein abgesenkter Board bedeutet, dass Fußgängern der Überweg erleichtert werden soll. Du würdest sie damit behindern, was unzulässig ist.
Das darfst du ohne weiteres. Vielleicht noch Zettel ins Auto legen mit der Aufschrift "Mir gehört die Einfahrt".
ich würde ja quasi genau so stehen wie auf den parkplätzen nur halt in unserer einfahrt wo ich niemanden behindere
Du darfst vor deiner eigenen Einfahrt parken, das Verbot vor einer Einfahrten zu parken (StVO §12 Abs.3 Nr.3) ist ein Schutzgesetz zugunsten des Berechtigten, Du bist aber der Berechtigte ;-)
die bordsteinabsenkung ist nicht nur für den grundstückseigentümer , sondern auch z.B für rollyfahrer. u. aok shopper , die dort die strasse besser überqueren wollen. vor einfahrten ist parkverbot , für alle!!
nein so war das nicht gemeint. der abgesenkte bordstein ist lediglich für die einfahrt. die restlichen parkplätze sind auf dem gehweg. dieser wurde vor einiger zeit verbreitert und die parkplätze auf den gehweg gemalt.
ich würde ja quasi genau so stehen wie auf den parkplätzen nur halt in unserer einfahrt wo ich niemanden behindere