Rechtliche Frage, abgesetzer Bordstein beim Nachbarn?
Unser Nachbar hat vor gut einem Jahr in unsere Straße mit alten Häusern vor seinem Grundstück alles zu Taren lassen und einen abgesetzten Bordstein machen lassen. Man kann nur auf der Straßenseite des Nachbarn am Bordstein parken. Die ganzen Häuser sind noch im alten Baustil und haben meist nicht mehr als ein Parkplatz, was dazu führt, dass viele auf der Straße parken müssen, die jetzt auch noch wegen einer Baustelle behindert ist. Die Straße ist immer überfüllt und man kämpft um Parkplätze. Wir erinnern uns nicht daran einen Brief über dieses Bauvorhaben bekommen zu haben um dagegen ein zu sprechen. Der Nachbar ist auch immer wild darauf und wartet fast schon darauf das einer vor seiner jetzt ca. 25-30m langen einfahrt parkt um denn darauf nicht nett hinzuweisen. nicht mal Kurzparker duldet er. Meine Frage ist jetzt, kann ich irgendwo Nachfragen ob das überhaupt Okay ist, oder ob der Nachbar generell nicht recht hat, wenn man seine 2 Garageneinfahrten frei lässt.
3 Antworten
Abgesenkter Bordstein -> https://www.bussgeldkatalog.org/abgesenkter-bordstein/
Wer länger als 3 min hält oder sein Fahrzeug verlässt, parkt. "Kurzparker" kennt die StVO m. E. nicht.
Ob die Absenkung legitim ist, müsste das Tiefbauamt oder eine bei Euch zuständige Verkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt o. ä.) wissen.
Genau Richtig. Es kann zwar sein, die Gemeinde verweist Dich ans Landratsamt aber die Gemeinde ist erst mal der Richtige Ansprechpartner.
Wie schon jemand gesagt hat kennt die STVo den Begriff "Kurzparker" an sich gar nicht. Selbst wenn Du vor seinen Garagen stehen würdest, wird er Dich nur Abschleppen lassen können, wenn Du ihn behinderst.
kann ich irgendwo Nachfragen ob das überhaupt Okay ist, oder ob der Nachbar generell nicht recht hat, wenn man seine 2 Garageneinfahrten frei lässt.
Wieso nicht?
Einfahrten sind freizuhalten, damit hat er Recht. Über Baumaßnahmen der Gemeinde musst du nicht zwingend informiert werden. Außer dein Eigentum wird verändert, auch nur dann hast du vielleicht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Veränderungen am Bordstein bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Straßenbaulastträgers, vermutlich also Bauamt deiner Gemeinde.
Daher verstehe ich nicht, was du jetzt wirklich wissen willst.
Der Nachbar hat den Bordstein und sein "Vorgarten" so machen lassen und nicht die Gemeinde. Wir sind es gewohnt vor solchen Bauvorhaben in unseren Straße ein Breif zu bekommen wie sonst auch, was aber nie passierte.
mit der Veränderung des Bordsteines hat er einen Eingriff in öffentliches Eigentum gemacht. Dies darf er nur mit Genehmigung der Gemeinde machen, die Bauarbeiten kann er dann selbst ausführen. Du kannst also höchstens bei deinem Bauamt klären, ob er hierfür eine Genehmigung hatte.
Ankündigung von Bauvorhaben ist ungewöhnlich, kann höchstens im Zusammenhang mit der Parksituation zusammen hängen.
Ordnungsamt ...
Danke, ich habe mal die Gemeinde angeschrieben