Panoramafreiheit - gilt auch auf bspw. Nettoparkplatz?

1 Antwort

Wie du schon selbst sagst, gehört das Grundstück ja dem Laden. Solange du dich nicht auf dem Grundstück selbst befindest, kannst du also fotografieren wie du magst, denn das Grundstück ist ja nicht vor Einblick geschützt. Gehst du allerdings auf den Parkplatz selbst, befindest du dich auf Privatgelände und da hat Netto dann das Sagen und du musst dort anfragen. Du würdest ja auch nicht einfach in den Garten eines Nachbarn spazieren und da Fotos machen.